Full text: ... welcher die Beschreibung der Fichte enthält (Zweiter Theil)

  
  
  
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ins Hüttenwesen verſteigen müſſen, und doch nur Nachrichten liefern, die. 
ich als Laie durch Umgang mit Hüttenleuten, in so weit mir's als Forſt- .. 
mann angieng, gesammlet habe, wenn ich hier über diesen Gegenſtand 
weitläuftiger werden wollte, ich will daher diejenigen Leser, welche ſich 
hierüber mehr belehren möchten, auf das in den Jahren 1791 = 1793 
erschienene Hütten - Magazin von den Hüttenschr. Tölle und Gärtner 
verweisen, worin sie mehrere das Kohlenwesen, besonders in Rücksicht auf 
Eisenhütten, in hiesiger Gegend betreffende praktiſche Erfahrungen finden 
werden. 
§.. 214. 
Zu manchen feineren gewöhnlich in den größern Städten betriebenen 
Arbeiten, als zum Vergolden, zum Einbrennen der Feuerfarben auf Por- 
cellain, Glas und emaille Arbeiten, wozu man sonst Kohlen von Ellern, 
Weiden und dergleichen weichen Laubholzarten vorzieht, dienen die Fichten- 
Stammkohlen sehr gut, besonders aber ſind die aus den Aeſten gewöhn- 
lich in Gruben gebrannten Kohlen zu den kleineren Schmiedewerken, als 
Nagelſchmieden, Drathziehen und dergleichen Arbeiten vortheilhaft, und 
für die Güte solcher Waaren besſer, als harte Laubholzkohken zu gebrauchen. 
§. 2153. 
Aus obigem erhellet, daß der Werth des Fichtenholzes überhaupt, 
" und das Verhältniß desselben gegen den Werth anderer Holzarten in Hin- 
icht auf Feuerholz und Kohlen, eigentlich von der Benutzungsweise und 
den verschiedenen Arbeiten, wozu das Holz und die Kohlen gebraucht wer- 
den sollen, beſtimmt werden müßte, und man bei einer ins Große gehen- 
den landesherrſchaftlichen Forſtadminiſtration, wenigstens auf die Werke 
î und Bedürfnisse, Rücksicht zu nehmen habe, zu welchen res in einer Ge- 
gend vorzüglich und in größerer Menge verbraucht wird, in so weit keine 
andere Umstände dabei eintreten, die es rathſam machen können, folchen 
über den eigentlichen allgemeinen Werth zu erhöhen oder zu erniedrigen. 
In den hiesigen platten Landesgegenden pflegt man, freilich im Allgemeinen, 
für ein Malter Büchen, zwei Malter Fichtenholz zu rechnen, welches Ver- 
hältniß, obschon es nach dem im ÿ. 213. enthaltenen Werthanſchlage nicht 
      
    
  
    
   
   
    
    
  
    
    
    
       
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