Full text: ... welcher die Beschreibung der Fichte enthält (Zweiter Theil)

  
    
    
     
    
  
    
   
    
    
    
   
  
    
      
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Verfertigung schlechter Waate , sowohl für den Forſteigenthümer als fürs 
gemeine Wohl nachtheilige Folgen entſtehenz so lassen sich doch manche 
derselben, theils durch Verträge, theils durch polizeiliche Verfügungen zu- 
vorkommen, letztere müſſen z. B. die Ziegelhütten zur Verfertigung mög- 
lichſt dauerhafter Ziegel- und Mauerſteine, auch die Sägemühlen und die 
eben benannten kleinen Hütten- und Schmiedewerke unterworfen seyn, denn, 
wenn man auch bei solchen in den Verpacht- oder sonstigen Ueberlassungs- 
Contracten alle mögliche Mißbräuche vorgebaut zu haben glaubt, so wer- 
den, wie die Erfahrung lehrt, doch dabei wiederholte Nachsehungen und 
mit Sachkenntniß verbundene Untersuchungen nöthig bleiben. Man braucht 
z. B. nur den eigentlich an sich sehr einfachen Betrieb von Sägemühlen 
der, wie am Harze, so sehr ins Große geht, und alle dabei anwendbare 
Handelskniffe praktisch zu kennen, um sich zu überzeugen, welche Nachtheile 
dabei fürs gemeine Wesen durch übertriebene Vertheurung der schlecht und 
zu schwach geschnittenen Diehlen, entstehen können, besonders wenn derselbe 
Unternehmer mehrere Mühlen zusammen und damit gleichſam den Zwangs- 
handel zum Absatz seiner schlechten Waare in den Händen hat. Man sollte 
daher dergleichen Werke auch lieber mit einem geringeren, auch oft nicht 
baarem Vortheile nicht an einen, sondern an mehrere Einzelne zu verpach- 
ten suchen, weil alsdann der freiere Handel solche Mißbräuche zuverlässi- 
ger, als alle polizeiliche Nachsuchungen verhindert. 
Daß nun die eben bemerkten Werke in Privatunternehmungen weit 
beſſer, als bei herrſchaftlicher Verwaltung bestehen, daran iſt oft bei letz- 
terer nicht sowohl die wenigere Betriebſamkeit und Fähigkeit der Vorge- 
setzten, als der dabei angewandte Geschäftsgang, oft nicht Mangel an 
Ordnung, sondern im Gegentheil eine übermäßige Pünktlichkeit in der 
Behandlungsweise der Geſchäfte, und ein übertriebenes Mißtrauen der 
höheren Behörden gegen die eigentlichen Ausführer der Betriebsangelegen- 
heiten Schuld, deren Dienſteifer auch nach und nach dadurch von dem 
Wesentlichen ihrer zweckmäßigen Dienſtpflichten abgeleitet wird, und endlich 
nur in unnütze weitläuftige, alles aufhaltende und hindernde Schreiberey 
übergehet, während der Privatunternehmer einen augenscheinlich wichtigen 
Verbeſserungsplan seines Werks schon wirklich ausführt, hat es der gute
	        
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