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Bei ständig fließendem Wasser iſt außerdem die Fluß-
richtung durch einen Pfeil anzugeben.
Die Höhen genau ermittelter Hochwasserstände sind unter
Beifügung der Jahreszahl an geeigneten Stellen blau einzu-
ſchreiben.
6. Brücken, Durchlässe, Kanäle.
Bei dieſen ist die lichte Weite und Höhe, ferner gewölbter
oder Platten-Durchlaß, offener, überwölbter, bedeckter Kanal tc.
beizuſchreiben.
7. Culturarten.
Hierbei sind vorzugsweiſe nachstehende Culturarten zu
unterſcheiden:
Wiese : (event. mit näherer Bezeichnung gute, ſchlechte Wieſe, Veenwieſe,
Moorwieſe, Bruchwieſe, drainirt etc.)
Viehweide: (nähere Bezeichnung wie vorstehend, Schafweide tc.)
Acker, Garten, Friedhof, Haide, Oedland, Moorfläche, Torfstiche, ver-
laſſene Torfstiche, Steinbruch, verlaſſener Steinbruch, (Kalk-
steine, Sandsteine, Schiefer, Dachſchiefer tc.)
Holzung: (Hochwald, Lohſchlag, Niederholz, Tannen, Kiefern, Buchen,
Eichen, gemiſchter Beſtand, dicht, ausgehauen, abgeholzt, Schonung,
Baumſchule tc.)
Diese Bezeichnungen sind nicht in jede einzelne Parzelle
sondern in einem zuſammenhängenden Complex derſelben Cul-
turart ein- oder mehreremal einzuſchreiben und zwar zweck-
mäßiger Weiſe in deutſcher Currentſchrift. Die Ausdehnung
einer Culturart wird durch den Farbenrand bezeichnet.
8. Gemeindegrenzen.
Es sind nur die Gemeindegrenzen (keine Flurgrenzen) ein-
zuzeichnen. Dieselben sind auf beiden Seiten mit „Ge-
meinde . . .", eventuell außerdem mit „Kreis . . ." zu beſchreiben.
Die vorstehenden unter 2 bis 8 aufgeführten Bezeichnungen
werden (mit Ausnahme von Nr. 7) zweckmäßiger Weiſe in
ſchief liegender lateiniſcher Kartenſchrift eingetragen.
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