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Einſchnittes, welche aus dem vorläufigen Nivellement zu ent-
nehmen ist, aufzuſchreiben.
Nach dem Abstecken iſt die Grube in Beziehung auf das
Polygon einzumeſſen und die Einmeſſung in ein hierfür an-
gelegtes Manual einzutragen. Hiernach sind die für die Gruben
ausgesteckten Flächen in die generellen Studienpläne im Maaß-
ſtab 1:2500 und in die generellen Vorlagepläne im Maaß-
stab 1: 10000 sowie in die neu aufgenommenen Originalpläne
im Maaßſtab 1:1000 einzuzeichnen und die Nummern der
Probegruben beizuſchreiben.
Ausſchachten der Gruben.
Jede Probegrube muß bis auf die Einſchnittstiefe aus-
geſchachtet werden, falls man nicht vorher auf festen Felſen
stößt. Im letzteren Falle ist es genügend ſoweit auszuſchachten,
daß sich die Art und Festigkeit des Felſens beurtheilen läßt.
Zu dieſem Zweck sind die auf dem Felſen gelagerten loſen
Steinſchichten zu entfernen, was gewöhnlich ohne Sprengung
mit Pulver geschehen kann.
Die Ausſchachtungsarbeit iſt an geeignete Unternehmer
in Accord zu vergeben, wobei am zweckmäßigsten für jede
einzelne Grube ein Accordſatz pro Cubikmeter vereinbart
wird. Dieser Accordſat bewegt sich gewöhnlich zwiſchen 0,60
und 1,50 Mark pro Cubikmeter, je nach Lage, Bodenart und
Tiefe der Gruben. In dieſen Accordpreiſen iſt die bei starkem
Wasserzudrang nothwendige Wasſserförderung nicht einbegriffen.
Gewöhnlich iſt es nicht möglich, für dieſelbe entsprechende
Accordſätze zu vereinbaren, ſo daß dieſe Arbeit im Tagelohn
ausgeführt werden muß. Bei starkem Zudrang kann das
Waſſer nur mit einer guten Doppelpumpe, wie dieselben beim
Bau meistens im Gebrauche sind, gefördert werden.
Von den in den Gruben gefundenen Baumaterialien
(Sand, Kalk und Bauſteine) und sonstigen Gesteinen sind Proben