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Abb. 242.
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Cer)
2010
Steuerregler.
Abb. 243.
unabhángig zu betreibende Druckôl-
erzeugungsanlagen angestrebt wird. Bei
doppelt geregelten Kaplan-Sätzen bietet
das Vorhandensein zweier Regelsysteme
weiters die Môglichkeit einer Steuerungs-
auslegung, durch welche bei Stôrungen
in einem System ein Weiterbetrieb des
Maschinensatzes unter Herrschaft des
ungestôrten Systems Platz greifen kann.
Da die grôBbte Wahrscheinlichkeit von
Störungen in dem verhältnismäßig kom-
plizierten, teilweise mit sehr geringen
Verstellkräften arbeitenden Führungs-
mechanismus (Steuerwerk, Steuerregler)
liegt, wird diesen und damit dem Ausfall
des Maschinensatzes am ehesten ent-
weder durch Bereitstellung eines gleich-
artigen Steuergerätes, welches ersterem
parallelgeschaltet, dessen Funktionen zu
übernehmen imstande ist (Form 4), be-
gegnet werden können oder dadurch, daß
der normalen Führungssteuerung eines
der Systeme eine unabhängige Drehzahl-
steuerung übergeordnet ist, welche die
Drehzahlregelung des Maschinensatzes
allein über den zugehörigen Regelkreis
vornehmen kann (Form 5).
Für Anlagen mit Steuerregler erfor-
dert die erstgenannte Schutzauslegung
die Anwendung von zwei gleichen und
übereinstimmend geschalteten Steuer-
reglern (Abb. 242), wobei die Führung der
sekundären Regelkreise im normalen
Betrieb einem der Steuerregler durch
entsprechend verlagerte Einstellung der
Drehzahlleistungskennlinien zu über-
tragen ist. Bei Stórungen im betriebs-
máfig führenden Steuerregler kann der
in Bereitschaft stehende die Führung
unter Erhaltung der gesetzmáDigen Zu-
ordnung von Leit- und Laufradstellung
übernehmen, so daB unter Voraussetzung
ungestórter Sekundárkreise an der grund-
sátzlichen Funktion der Regelung nichts
geändert wird.
Im Falle der Anordnung nach
Form 5 (Abb. 243) übernimmt bei
Störungen im Steuerregler 300a—600a
der durch die zusätzliche Drehzahl-
steuereinrichtung 300b—600b — ausge-
zeichnete Sekundárregelkreis // allein
die Aufgabe der Drehzahlhaltung des
Maschinensatzes. Ausführungen, die
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