160 Selbststeuerung.
so daß durch eine Vervollkommnung ihrer Steuerung infolge des nur selten erforderlichen
Betriebswechsels eine Steigerung ihrer Nutzbarkeit nicht mehr möglich ist. Jedoch ergeben
sich auch unter diesen Vorausetzungen durch zusätzliches Einfügen selbsttätiger Teilsteuerungen
oder sorgfältig ausgewählter Maßnahmen der Fernbedienung und Fernüberwachung meist noch
überlegene Möglichkeiten erhöhter Wirtschaftlichkeit bzw. Sicherheit des Betriebes.
b) Bedienungsverfahren örtlicher Selbststeuerung von Wasserkraftwerken.
Wichtige Möglichkeiten gesteigerter Anpassung der Betriebsführung an die aus natur-
bedingten Voraussetzungen abzuleitenden Eigenschaften der Wasserkraftquellen und dadurch
eine Förderung auch ihrer Ausnützung selbst vermittelt die planmäßige Entfaltung der Selbst-
steuertechnik als Betriebsverfahren.
Die Selbststeuerung an sich dient der Durchführung des selbsttätigen Ablaufes einer Reihe
bestimmter Schalthandlungen, die zur Überführung der gesteuerten Einrichtungen von einer
Betriebsform in die andere notwendig werden. Die hierbei erreichte eindeutige Festlegung der
Schaltfolge gewährt die immer gleiche physikalisch und betriebstechnisch richtige Aneinander-
reihung der Schaltvorgänge und schließt Fehlschaltungen aus, die bei Handbedienung immerhin
möglich sind; die Aufeinanderfolge der Schalthandlungen mit geringstem Schaltverzug,môglichen-
falls mit zeitlicher Überdeckung einzelner sich technisch nicht berührender Vorgänge, führt auf
kürzeste Gesamtschaltzeiten.
Die Maßnahmen zur Einleitung des selbsttätigen Ablaufes der Schaltreihe beschränken
sich auf die diesbezügliche Befehlsgabe. Damit erscheint das Bedienungspersonal von der
Durchführung von Schalthandlungen, die an sich folgenmäßig bedingt sind, entlastet und ist
in der Lage, seine volle Aufmerksamkeit der eigentlichen Betriebsgestaltung zuzuwenden. Dieser
Umstand wird bedeutungsvoll für die in der Regel umfangreiche Hilfseinrichtungen aufweisenden
Großkraftanlagen, die überdies in vorgenannter Hinsicht erhöhte Ansprüche an die.Bedienung
stellen.
Den Umfang der in jedem Einzelfalle anzuwendenden Selbsttätigkeit der Betriebsgestaltung
richtig zu bemessen, erfordert planmäßiges Erforschen der günstigsten technischen Kinsatz-
möglichkeiten aus den natürlichen Bedingungen der Energiedarbietung.
l. Selbstgesteuerter laufender Betrieb.
Das Kennzeichen selbsttätiger Teilbedienung von Wasserkraftanlagen ist die Beschränkung
der Selbststeuerung auf die Durchführung von Mafinahmen zur Anpassung des Betriebes an .
artgebundene Anderungen der Betriebsbedingungen sowie zum Wechsel der Betriebsform in
Stórungsfállen. Der planmáBige Einsatz und die Zurückziehung der einzelnen Einheiten bleiben
Aufgabe des Würters ebenso wie die Lenkung des Betriebes bei allen durch selbsttátige Ein-
richtungen nicht erfaften Ereignissen.
Zur Anpassung der Energieerzeugung an den Wechsel des Wirkstrombedarfes im Verbraucher-
netz sind Selbstregler der Beaufschlagung der Antriebsturbinen ebenso wie der Einsatz selbst-
tátiger Spannungsregler zur Spannungshaltung bzw. Regelung der Blindstrombelastung parallel
betriebener Generatoren als älteste Hilfsmittel der Selbststeuertechnik im Kraftwerksbetrieb
überhaupt zu nennen. Wo die Anpassung der Stromerzeugung an den Wechsel des Energie-
anfalles ohne Speichermóglichkeiten gegeben ist, leisten Wasserstands. oder Wassermengen-
selbstregler wertvolle Dienste. Da hierbei die jeweils anfallenden Energiemengen der restlosen
Ausnützung zugeführt werden, muf die Aufgabe der Anpassung der Stromerzeugung an den
| Wechsel des Energieverbrauches im Netz anderen gleichzeitig betriebenen Kraftwerken über-
tragen werden, die durch ihre technischen und natürlichen Eigenschaften hierzu befähigt sind.
Der laufende Betrieb der zur Stromlieferung eingesetzten Maschineneinheiten von Grundlast-
wasserkraftwerken kann durch den billigen Aufwand für die Hilfsmittel einer elektrischen
oder mechanischen Wasserstandsselbstregelung in einfachster Weise selbsttátig gestaltet werden,
wenn darüber hinaus auch die Regelung der Erregung der Stromerzeuger Spannungsselbstreglern
übertragen wird, die einem dem Blindstrombedarf des Netzes und der Leistungsfähigkeit der
geregelten Maschinensätze angepaßten Plan dauernde Verwirklichung sichern. Ein derartiger