Full text: Die Regelung der Kraftmaschinen unter besonderer Berücksichtigung der selbsttätigen Wasserturbinenregelung

    
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
  
  
160 Selbststeuerung. 
so daß durch eine Vervollkommnung ihrer Steuerung infolge des nur selten erforderlichen 
Betriebswechsels eine Steigerung ihrer Nutzbarkeit nicht mehr möglich ist. Jedoch ergeben 
sich auch unter diesen Vorausetzungen durch zusätzliches Einfügen selbsttätiger Teilsteuerungen 
oder sorgfältig ausgewählter Maßnahmen der Fernbedienung und Fernüberwachung meist noch 
überlegene Möglichkeiten erhöhter Wirtschaftlichkeit bzw. Sicherheit des Betriebes. 
b) Bedienungsverfahren örtlicher Selbststeuerung von Wasserkraftwerken. 
Wichtige Möglichkeiten gesteigerter Anpassung der Betriebsführung an die aus natur- 
bedingten Voraussetzungen abzuleitenden Eigenschaften der Wasserkraftquellen und dadurch 
eine Förderung auch ihrer Ausnützung selbst vermittelt die planmäßige Entfaltung der Selbst- 
steuertechnik als Betriebsverfahren. 
Die Selbststeuerung an sich dient der Durchführung des selbsttätigen Ablaufes einer Reihe 
bestimmter Schalthandlungen, die zur Überführung der gesteuerten Einrichtungen von einer 
Betriebsform in die andere notwendig werden. Die hierbei erreichte eindeutige Festlegung der 
Schaltfolge gewährt die immer gleiche physikalisch und betriebstechnisch richtige Aneinander- 
reihung der Schaltvorgänge und schließt Fehlschaltungen aus, die bei Handbedienung immerhin 
möglich sind; die Aufeinanderfolge der Schalthandlungen mit geringstem Schaltverzug,môglichen- 
falls mit zeitlicher Überdeckung einzelner sich technisch nicht berührender Vorgänge, führt auf 
kürzeste Gesamtschaltzeiten. 
Die Maßnahmen zur Einleitung des selbsttätigen Ablaufes der Schaltreihe beschränken 
sich auf die diesbezügliche Befehlsgabe. Damit erscheint das Bedienungspersonal von der 
Durchführung von Schalthandlungen, die an sich folgenmäßig bedingt sind, entlastet und ist 
in der Lage, seine volle Aufmerksamkeit der eigentlichen Betriebsgestaltung zuzuwenden. Dieser 
Umstand wird bedeutungsvoll für die in der Regel umfangreiche Hilfseinrichtungen aufweisenden 
Großkraftanlagen, die überdies in vorgenannter Hinsicht erhöhte Ansprüche an die.Bedienung 
stellen. 
Den Umfang der in jedem Einzelfalle anzuwendenden Selbsttätigkeit der Betriebsgestaltung 
richtig zu bemessen, erfordert planmäßiges Erforschen der günstigsten technischen Kinsatz- 
möglichkeiten aus den natürlichen Bedingungen der Energiedarbietung. 
l. Selbstgesteuerter laufender Betrieb. 
Das Kennzeichen selbsttätiger Teilbedienung von Wasserkraftanlagen ist die Beschränkung 
der Selbststeuerung auf die Durchführung von Mafinahmen zur Anpassung des Betriebes an . 
artgebundene Anderungen der Betriebsbedingungen sowie zum Wechsel der Betriebsform in 
Stórungsfállen. Der planmáBige Einsatz und die Zurückziehung der einzelnen Einheiten bleiben 
Aufgabe des Würters ebenso wie die Lenkung des Betriebes bei allen durch selbsttátige Ein- 
richtungen nicht erfaften Ereignissen. 
Zur Anpassung der Energieerzeugung an den Wechsel des Wirkstrombedarfes im Verbraucher- 
netz sind Selbstregler der Beaufschlagung der Antriebsturbinen ebenso wie der Einsatz selbst- 
tátiger Spannungsregler zur Spannungshaltung bzw. Regelung der Blindstrombelastung parallel 
betriebener Generatoren als älteste Hilfsmittel der Selbststeuertechnik im Kraftwerksbetrieb 
überhaupt zu nennen. Wo die Anpassung der Stromerzeugung an den Wechsel des Energie- 
anfalles ohne Speichermóglichkeiten gegeben ist, leisten Wasserstands. oder Wassermengen- 
selbstregler wertvolle Dienste. Da hierbei die jeweils anfallenden Energiemengen der restlosen 
Ausnützung zugeführt werden, muf die Aufgabe der Anpassung der Stromerzeugung an den 
| Wechsel des Energieverbrauches im Netz anderen gleichzeitig betriebenen Kraftwerken über- 
tragen werden, die durch ihre technischen und natürlichen Eigenschaften hierzu befähigt sind. 
Der laufende Betrieb der zur Stromlieferung eingesetzten Maschineneinheiten von Grundlast- 
wasserkraftwerken kann durch den billigen Aufwand für die Hilfsmittel einer elektrischen 
oder mechanischen Wasserstandsselbstregelung in einfachster Weise selbsttátig gestaltet werden, 
wenn darüber hinaus auch die Regelung der Erregung der Stromerzeuger Spannungsselbstreglern 
übertragen wird, die einem dem Blindstrombedarf des Netzes und der Leistungsfähigkeit der 
geregelten Maschinensätze angepaßten Plan dauernde Verwirklichung sichern. Ein derartiger 
  
  
 
	        
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