Full text: Die Regelung der Kraftmaschinen unter besonderer Berücksichtigung der selbsttätigen Wasserturbinenregelung

  
222 : Selbststeuerung. 
Einstellrasten, denen die Steuerverbindungen zur Durchführung eines bestimmten Teilvorganges 
zugeordnet sind, deren Aneinanderreihung somit durch Fortschaltung der Walze vorgenommen 
werden kann. Die Vollendung des eingestellten Teilvorganges wird rückgemeldet. Damit können 
gewisse Betriebsformen, z. B. die Anlaufbereitschaft bei Ausfallsreserven, die sonst in dem 
Zuge eines durchgehenden Ablaufes liegen, vorbereitend hergestellt werden, bzw. kann die 
Prüfung der Selbststeuerung in Teilabschnitten vorgenommen werden. Der Walzenschalter 
vermittelt bei Einstellung auf eine besondere Raste auch die Befehlserteilung zur Durch- 
führung der Anlauffolgen in einem Zug.! 
F. Bedienungsstünde für die Betriebsführung in Wasserkraftwerken. 
Die Steuerstinde fiir die Bedienung und Betriebsüberwachung von WAasserkraftwerken 
werden in engster Angleichung an die in Aussicht genommene Betriebsgestaltung ausgelegt. 
Die ursprüngliche Ausführungsform der Steuerstelle, bei der nur die Hilfsmittel für die Über- 
wachung und Durchführung des laufenden 
Betriebes vorgesehen wurden, ist heute nur 
noch ausreichend für kleine Kraftwerke mit 
órtlicher Nahbedienung bei dauernder An- 
wesenheit eines oder mehrerer Wárter. Für 
den hydraulischen Teil dieser Anlagen waren 
kaum Vorkehrungen zum Eingreifen von der 
Steuerstelle aus getroffen, da die Betátigung 
der hydraulischen Organe durchwegs von 
Hand aus erfolgte. 
Mit zunehmender Anwendung besonderer 
elektrischer oder hydrauliseher Antriebe 
wurde auch die Steuerung unabhàngig von 
der Lage der zu bedienenden Organe, wodurch 
es moglich wird, die Bedienung des hydrau- 
lischen Teiles der Anlage fiir jeden Ma- 
schinensatz an einem Punkt im Bereich 
der Gruppe zusammenzufassen. Von dort 
aus wird auch der Einsatz aller Hilfs- 
betriebe (Inbetriebnahme der Lageröl- und Reglerölpumpen, der hydraulischen und elek- 
trischen Antriebe usw.) vorgenommen, ebenso werden dort alle Einrichtungen zusammengefaßt, 
die infolge der Fernverstellung zur Überwachung der eingeleiteten Vorgänge und Meldung der 
Betriebsbereitschaft der Betätigungsmittel erforderlich sind. Bei Überwachung jedes Einzel- 
vorganges der Steuerung und unter Benützung einer Verstándigungsanlage zwischen elektrischer 
Warte und Steuerstand im Maschinenhaus wird bei dieser Auslegung der Betriebsausrüstung 
nach erfolgtem Hochfahren des Maschinensatzes die Fortführung der Indienststellung dem Wärter 
in der Warte übertragen, zu dessen Obliegenheiten auch alle Maßnahmen im laufenden Betrieb 
— Wirk- und Blindlastverteilung sowie die Überwachung des Betriebes — gehóren. 
  
Abb. 310. 
der Parallelschaltvorgang zustande. Es besteht auch die Môglichkeit, die Steuerwalze in einem Zuge 
auf die Befehlsstufe des in Aussicht genommenen endgültigen Betriebszustandes einzustellen, z. n. 
Generatorbetrieb, ohne daB die vorhergehenden Befehlsstufen einzeln mit Unterbrechung über- 
schritten werden. Bei dieser Handhabung wird dann der gesamte Selbstanlauf in einer Steuerfolge 
abgewickelt, selbstverstándlich unter selbsttátiger Berücksichtigung der für den Einzelvorgang geltenden 
Voraussetzungen. Letztere werden. dabei durch dafür eingesetzte Relais in der Steuerfolge überprüft. 
Bei Einstellung der Befehlswalze auf Stufe 7 erfolgt der Ablauf aller Maßnahmen für die Herbei- 
führung des den Pumpenbetrieb entsprechenden Zustandes in einem Zuge. 
Die Stellungen von 8 bis 10 umfassen Teilsteuervorgánge für die Stillsetzung in einer Weise, 
wie die Stufen 1 bis 3 eine Einzelbefehlsgabe zum Inbetriebgehen ermóglichen. 
1 Eine Sonderausführung der A. E. G. läBt einen angewühlten Befehl selbsttätig mehrmals wieder- 
holen als Mittel, um trotz eines einmaligen Relaisversagers die Abwicklung des Vorganges nicht zu 
unterbrechen. 
  
 
	        
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