222 : Selbststeuerung.
Einstellrasten, denen die Steuerverbindungen zur Durchführung eines bestimmten Teilvorganges
zugeordnet sind, deren Aneinanderreihung somit durch Fortschaltung der Walze vorgenommen
werden kann. Die Vollendung des eingestellten Teilvorganges wird rückgemeldet. Damit können
gewisse Betriebsformen, z. B. die Anlaufbereitschaft bei Ausfallsreserven, die sonst in dem
Zuge eines durchgehenden Ablaufes liegen, vorbereitend hergestellt werden, bzw. kann die
Prüfung der Selbststeuerung in Teilabschnitten vorgenommen werden. Der Walzenschalter
vermittelt bei Einstellung auf eine besondere Raste auch die Befehlserteilung zur Durch-
führung der Anlauffolgen in einem Zug.!
F. Bedienungsstünde für die Betriebsführung in Wasserkraftwerken.
Die Steuerstinde fiir die Bedienung und Betriebsüberwachung von WAasserkraftwerken
werden in engster Angleichung an die in Aussicht genommene Betriebsgestaltung ausgelegt.
Die ursprüngliche Ausführungsform der Steuerstelle, bei der nur die Hilfsmittel für die Über-
wachung und Durchführung des laufenden
Betriebes vorgesehen wurden, ist heute nur
noch ausreichend für kleine Kraftwerke mit
órtlicher Nahbedienung bei dauernder An-
wesenheit eines oder mehrerer Wárter. Für
den hydraulischen Teil dieser Anlagen waren
kaum Vorkehrungen zum Eingreifen von der
Steuerstelle aus getroffen, da die Betátigung
der hydraulischen Organe durchwegs von
Hand aus erfolgte.
Mit zunehmender Anwendung besonderer
elektrischer oder hydrauliseher Antriebe
wurde auch die Steuerung unabhàngig von
der Lage der zu bedienenden Organe, wodurch
es moglich wird, die Bedienung des hydrau-
lischen Teiles der Anlage fiir jeden Ma-
schinensatz an einem Punkt im Bereich
der Gruppe zusammenzufassen. Von dort
aus wird auch der Einsatz aller Hilfs-
betriebe (Inbetriebnahme der Lageröl- und Reglerölpumpen, der hydraulischen und elek-
trischen Antriebe usw.) vorgenommen, ebenso werden dort alle Einrichtungen zusammengefaßt,
die infolge der Fernverstellung zur Überwachung der eingeleiteten Vorgänge und Meldung der
Betriebsbereitschaft der Betätigungsmittel erforderlich sind. Bei Überwachung jedes Einzel-
vorganges der Steuerung und unter Benützung einer Verstándigungsanlage zwischen elektrischer
Warte und Steuerstand im Maschinenhaus wird bei dieser Auslegung der Betriebsausrüstung
nach erfolgtem Hochfahren des Maschinensatzes die Fortführung der Indienststellung dem Wärter
in der Warte übertragen, zu dessen Obliegenheiten auch alle Maßnahmen im laufenden Betrieb
— Wirk- und Blindlastverteilung sowie die Überwachung des Betriebes — gehóren.
Abb. 310.
der Parallelschaltvorgang zustande. Es besteht auch die Môglichkeit, die Steuerwalze in einem Zuge
auf die Befehlsstufe des in Aussicht genommenen endgültigen Betriebszustandes einzustellen, z. n.
Generatorbetrieb, ohne daB die vorhergehenden Befehlsstufen einzeln mit Unterbrechung über-
schritten werden. Bei dieser Handhabung wird dann der gesamte Selbstanlauf in einer Steuerfolge
abgewickelt, selbstverstándlich unter selbsttátiger Berücksichtigung der für den Einzelvorgang geltenden
Voraussetzungen. Letztere werden. dabei durch dafür eingesetzte Relais in der Steuerfolge überprüft.
Bei Einstellung der Befehlswalze auf Stufe 7 erfolgt der Ablauf aller Maßnahmen für die Herbei-
führung des den Pumpenbetrieb entsprechenden Zustandes in einem Zuge.
Die Stellungen von 8 bis 10 umfassen Teilsteuervorgánge für die Stillsetzung in einer Weise,
wie die Stufen 1 bis 3 eine Einzelbefehlsgabe zum Inbetriebgehen ermóglichen.
1 Eine Sonderausführung der A. E. G. läBt einen angewühlten Befehl selbsttätig mehrmals wieder-
holen als Mittel, um trotz eines einmaligen Relaisversagers die Abwicklung des Vorganges nicht zu
unterbrechen.