Selbstgesteuerter Teilbetrieb. 225
Falle der Auslösung von NotschluBorganen, vor allem, wenn diese im entlegenen Wasserschlob
oder in einer fernbedienten Anlage angeordnet sind, müssen die Nachteile des Ruhestromauslóse-
kreises in Kauf genommen werden aus der Überlegung heraus, daß selbst eine unerwünschte
Auslösung einem Versagen im Gefahrenfalle vorzuziehen ist. Um die wenigen Ruhestromkreise
dieser Art von Fremdstörbeeinflussungen freizuhalten, empfiehlt es sich, zur Speisung der
genannten Stromkreise eine besondere Batterie heranzuziehen.
J. Elektrische Hilfsantriebe.
Die Trennung von Steuerstelle und zu betätigenden Organen setzt die elektrische Steuerung
der mit Druckól oder motorisch betátigten Antriebe voraus.
Elektromagnete sind für einfache, schlagartig wirkende Hub- und Senkbewegungen, bzw.
geringe Drehbewegungen mit einem Arbeitsaufwand bis zu 10 mkg anwendbar. Magnetantriebe
ohne mechanische Verklinkung werden richtigerweise nur bei Arbeitsstromschaltung angewendet ;
Magnetantriebe mit Verklinkung eignen sich besonders für Bewegungsvorgünge, bei denen die
hierdurch herbeigeführte Stellung des betátigten Organs längere Zeit aufrechterhalten bleibt.
Der Antriebsmagnet liegt bei dieser Anordnung nur wáhrend des eigentlichen Bewegungsvor-
ganges unter Spannung.
Elektromotorische Antriebe (Hubmotoren) unterscheiden sich von den Magnetantrieben
mit Verklinkung dadurch, daB statt des Arbeitsmagneten ein Motor mit Zwischengetrieben,
Mitnehmern usw. für die mechanische Umformung der drehenden Bewegung in die auf und ab
gehende vorgesehen ist (201; jedoch kann auch bei entsprechender Ausbildung der hydraulischen
Steuerapparate (Drehschieber) auf letzteres verzichtet werden, wodurch eine gewisse Verein-
fachung des Antriebes Platz greift, jedoch eine Verlängerung der Hubbewegung in Kauf
genommen werden muß [10]. Derartige Antriebe werden überwiegend verwendet und sind
bis zu Hubarbeiten von 150 cmkg bei Bewegungszeiten von 0,3 bis 1 sek für die Hubbewegung
und 0,1 sek für die Rückstellung (Senkbewegung) entwickelt.
Druckluftantriebe haben bisher keine planmäßige Anwendung gefunden.
K. Anwendungsformen der Selbststeuerung.
a) Selbstgesteuerter Teilbetrieb (wartungslose Anlage).
Hierbei kommen zu den im betriebsmáfigen Zustand führenden bzw. regelnden Ein-
richtungen nur die in Stôrungsfällen in Tätigkeit tretenden Überwachungs- und Schutz-
maßnahmen, für deren Auslegung im maschinellen Teil grundsätzlich zwei Möglichkeiten
bestehen, je nachdem, ob
1. die Einrichtungen zur Abstellung des Maschinensatzes in Gefahrenfällen dem hydraulischen
Regler zugefügt werden und über diesen wirken, oder
2. das Ansprechen der Überwachungseinrichtungen den SchluB des Hauptabsperrorgans
der Turbine zur Folge hat.
Im letzteren Falle kónnen die im Rahmen der betriebsmáBigen Drehzahl- bzw. Leistungs-
steuerung erforderlichen Einrichtungen unberührt von der Aufgabe des Schutzes der Anlage
bleiben, was insbesondere bei Niederdruckanlagen kleiner Leistung mit der Môglichkeit der An-
wendung mechanischer Fallschützen die Aufwendungen für die Einführung des unbesetzten
Betriebes verhältnismäßig gering halten läßt, bzw. die Umstellung darauf erleichtert. Anderseits
kann für bedeutendere Anlagen durch Einbeziehung des hydraulischen Reglers in die Schutz-
maßnahmen deren Zuverlässigkeit erhöht werden. Für die unter 2) genannte Auslegung mit
Beschränkung der Schutzmaßnahmen auf den ausschließlichen Einsatz des Einlaßorgans erübrigen
sich weitere Ausführungen hinsichtlich der Gesamtanordnung. Sämtliche als notwendig erkannte
Überwachungseinrichtungen, wie etwa Lager- und Überdrehzahlwächter, Öldruckrelais bei
Windkesselreglern, Fehler im elektrischen Teil mit der Notwendigkeit der Abstellungdes Maschinen-
satzes, unterbrechen über entsprechende Relais mit Anzeige der Fehlerart den Ruhestromkreis
des Haltemagneten zur Auslóseeinrichtung des SelbstschluBorgans.
Fabritz, Kraftmaschinenregelung. 15