226 Selbststeuerung.
Die Ausstattung des selbsttätigen Reglers, falls dieser den zusätzlichen Schluß des Turbinen-
leitapparates in Störungsfällen durchführen soll, unterscheidet sich von jenen Aufwendungen,
die bei ausschließlicher Übertragung des Schutzes an den hydraulischen Regler erforderlich
sind, grundsätzlich nur durch den Entfall der selbsttätigen Verriegelung des Leitapparates in
der Schlußstellung; die erweiterte Form 2 geht somit aus der sinngemäßen Ergänzung der
Lue
Abb.311. Schema (gezeichnet für Betrieb).
nachfolgenden, auf Form 1 sich beziehenden Auslegung durch die Schalteinrichtungen zum
Schnellschluffeinlaforgan hervor.
Auslegung für wnbesetzten Betrieb nach 1 (Abb. 311) [2, 101.
a) Starrer Antrieb 278 der Reglerpumpe 202/201 von der Turbinenwelle aus.!
b) Fernschwimmereinrichtung (s. S. 77).
c) Oldruckgesteuerte Verriegelung des Turbinenleitapparates in der SchluBstellung (s. S. 171).
d) Selbsttätige Bremsung (s. S. 191).
e) Steuerstrom aus Hilfsgleichstromdynamo.
Sämtliche Überwachungseinrichtungen wirken auf das magnetbetätigte Schaltventil 530,
dessen Schaltstift betriebsmäBig durch den unter der Spannung der Hilfsdynamo stehenden
Magnet 591 hochgezogen ist, wobei mit AbschluB des Steuerraumes d, die Fôrderung der Hilfs-
pumpe 544 über die ausgezogene Verriegelung 1250 und c, zum Betätigungskolben der hydraulisch
arbeitenden Offnungsbegrenzung 470 einerseits (l,70) sowie zur Drosselsteuerung der Fernschwim-
mereinrichtung 520 anderseits (L,)) geleitet wird. Damit ist die Lage der Offnungsbegrenzung
der Wasserstandsüberwachungseinrichtung (s. S. 171) unterstellt. In Störungsfällen erfolgt die
‘1 An dessen Stelle kann auch ein Schwungrad oder ein Schließwindkessel, bzw. bei Windkessel-
reglern die Druckspeicherüberwachung treten.