Telegrammannahme. In großen Anlagen werden die Telegramm-
annahmestellen über Verteiler erreicht. Da nicht alle Teilnehmer zur
Aufgabe von Telegrammen über den Fernsprecher berechtigt sind, muß
ein Unterscheidungsmerkmal den Annahmedienst für Nichtberechtigte
sperren. Die Unterscheidung kann auf der Kappe des Anrufsignals am
A-Platz liegen (falls das A-Amt keinen Verteiler vorgeschaltet hat). Die
A-Beamtin verbindet dann Nichtberechtigte nicht zur Telegramm-
annahme. Wenn aber (wie z. B. in Berlin) die A-Beamtin nur das ge-
wünschte Amt erfährt, so kann die abfragende B-Beamtin das Unter-
scheidungsmerkmal nicht sehen. In Berlin hat man die Telegramm-
annahme nach Art des Vorortverkehrs eingerichtet, die Annahmebeamtin
läßt sich die Nummer des Anrufers geben und trennt die anrufende Ver-
bindung. Dann sieht sie in der Liste Berechtigter nach, und günstigen-
falls verbindet sie sich (wieder über Verteiler) mit einer freien Vorschalte-
beamtin des ursprünglich anrufenden Amtes und erhàlt den Anrufenden
über den Vorschalteschrank.
Die Verteilung auf weiterverbindende Beamtinnen zerfällt in An-
rufbetrieb und Dienstleitungsbetrieb. Unter Anrufbetrieb versteht
man die Schaltungen, in welchen die B-Beamtin den Auftrag über die
Sprechleitungen erhält, die Verteilerwähler liegen daher in den Sprech-
verbindungsleitungen. Am ankommenden Ende, d.h. am B-Platze,
können die Stromläufe die gleichen sein wie am A-Platz bei Verteilern
für Teilnehmerleitungen. Besondere Sorgfalt ist auf die Schlußzeichen-
gabe zu verwenden. Im Handbetrieb wirkt das Höreraufhängen beim
Angerufenen zuerst auf das Schlußzeichen im A-Amt. Wenn die A-
Beamtin den Verbindungsstöpsel zieht, so erscheint im B-Amt das
Schlußzeichen, worauf die B-Beamtin trennt. Die Frage ist, welcher Vor-
gang den Verteiler auslösen soll. Wenn das Herausziehen des A-Verbin-
dungsstöpsels den Verteiler auslöst, so muß sich die B-Schnur an den
Verteilerkontakten rückwärts sperren, damit nicht ein Verteiler auf die
noch steckende B-Schnur aufläuft. Wenn das Trennen im B-Platz den
Verteiler auslöst, so muß die Verbindungsleitung am abgehenden Ende
gesperrt bleiben, bis die A-Schnur gezogen ist.
Bezüglich der Freigabe der Verbindungsleitung gestatten Anord-
nungen nach dem E. P. 29352/12 die Freigabe der Verbindungsleitung
im Augenblick, wenn einer der beiden Teilnehmer den Hórer anhàngt.
Die Lösung beruht einfach darauf, daB die Verbindungsleitung an beiden
Enden an, Wáhlern liegt, die die Verbindungsleitung freigeben, auch
wenn die Stópsel noch stecken.
Wenn eine Verbindungsleitung noch frei ist, alle über den Verteiler
erreichbaren B-Schnüre aber besetzt sind, so muß an das abgehende
Ende im A-Schrank das Besetztzeichen angelegt werden. Die Lösungen
beruhen auf Kettenschaltungen.
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