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schwinden des Summers ist also das Zeichen für die A-Beamtin, daf eine
B-Beamtin angeschaltet ist.
Freimeldewáhler (S. 164) sind ebenfalls ein Hilfsmittel mit Wählern
Nummernwahl hinter Beamtinnenplátzen. In den halbselbsttátigen
Anlagen gehen Verbindungen mit Nummernwahlen von Beamtinnen-
plátzen zu Wáhlàmtern. In diesen Anlagen sind die Wáühler keine Hilfs-
mittel, die hier betrachtet werden sollen. Es kommen aber auch in
Handbetrieben Teilàmter vor, in denen keine Beamtinnen sitzen. Ein
Teilamt habe 20 Anschlüsse. Es werden z. B. 5 Anrufsucher aufgestellt.
Die Bürsten werden über 5 Leitungen an die Bürsten von ebensolchen
Wählern im Hauptamt geführt. Die Bankkontakte werden an ebenso-
viele Abfrageklinken und Vielfachklinken (allen Beamtinnen erreichbar),
als Teilnehmer im Teilamt angeschlossen sind, gelegt. Bei einer Ver-
bindung vom Teilamt zum Hauptamt sucht ein AS den Anruf auf, indem
er von seiner Ruhelage abláuft. Dabei schickt er für jeden Schritt einen
(Nummern)Sto zum Wihler im Hauptamt, der auf die Anrufklinke
eingestellt wird, die die Nummer der anrufenden Leitung trägt. Die
Linse der Anruflampe kann ein Zeichen für die Berechtigung des An-
rufers tragen. Bei einer Verbindung zum Teilamt. prüft die Beamtin
die Vielfachklinke der gewünschten Teilamtsnummer, und wenn frei,
steckt sie den Verbindungsstópsel ein. Dann läuft ein Wähler (im
Hauptamt) von seiner Ruhelage an und sucht die gesteckte Klinke.
Dabei schickt er ebensoviele Nummernstófe zum Wihler im Teilamt,
der somit auf die gewünschte Nummer eingestellt wird.
Odense. Im Jahre 1938 wurde fiir die Konzession Odense auf Fiinen
(Dànemark) ein Handamt eróffnet mit z. Z. 9000 Stadtanschlüssen und
9 Unterümtern in Vororten, die rein handbedient sind. Ferner hat Odense
Verkehr mit dem »Staatsamt«, d. h. dem staatlichen Fernamt, und mit
mehreren anderen Konzessionen auf Fünen. Für Münzkassierer ist ein
besonderer Platz aufgestellt. Es sind mehrere Gruppen von Schränken
aufgestellt:
1. Orts- und Vorortsverkehr.
2. Nachtverkehr für Orts-Vororts- und Vorschalteverkehr für
Fernverbindungen.
3. Zwischenamt:
a) ankommend von den fremden Konzessionen auf Fünen,
b) von Odense und vom Staatsamt (staatliches Fernamt) zu den
fremden Konzessionären,
c) Hilfsplatz (siehe unten),
d) Münzer.
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