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B. Belegen.
In [16] ist das Belegen als ein Vorgang festgelegt, durch den eine
Einrichtung in Anspruch genommen bzw. bereitgestellt wird. [16] zeigt
auch verschiedene Arten, das Belegen mit anderen Vorgängen zu ver-
knüpfen.
Zum tieferen Verständnis des Begriffes muß man das Belegen
und das Auslösen zusammen betrachten. Die zur Einrichtung führende
Leitung (die zwei- oder dreiadrig sein kann) ist in Ruhe geöffnet, d. h.
stromlos. In ZB-Wählsystemen wird die gleiche Schleife wieder dauernd
stromlos und leitet dadurch die Auslösung ein. Der gleiche Zustand der
anrufenden Leitung in zwei Fällen bedeutet also zwei verschiedene
Wirkungen. Die beiden Fälle müssen irgendwie unterschieden sein.
Das ist eine der Aufgaben des Belegens.
In Bild 123 ist die anrufende Leitung in Ruhe stromlos. Belegen:
Schleife a/b wird in der Sprechstelle geschlossen. A und B sprechen an.
Während der Nummernwahl und der Dauer der Verbindung ist B immer
erregt. Das ist der eigentliche Belegvorgang. Zur Auslösung fällt B ab.
In Bild 124 sprechen A und B ebenfalls beim Belegen an, b, läßt
C ansprechen, das die Belegung bis zur Auslösung speichert.
In Bild 241 spricht im I. GW A beim Belegen an. a, erregt V, v,
legt Erde an die ankommende c-Ader zum Sperren und späteren Aus-
lósen.
Das Belegen ist nicht. notwendig, wenn eine einseitig gerichtete
anrufende Leitung für die Ruhe und für die Auslósung verschiedene
Zustände zeigt. In den ältesten amerikanischen OB-Anlagen schaltete
ein VW die anrufende Leitung auf einen I. GW, in dem dabei nichts ge-
schah. Die Nummernwahl bestand aus Stromstößen über die a-Ader,
zum Steuern sandte der Nummernschalter einen Stromstoß über die
b-Ader, zum Auslösen schloß der Hörerhaken beim (verlangsamten)
Herabgehen vorübergehend zwei Erdkontakte an den a- und b-Adern.
Das Belegen wirkt manchmal nur mittelbar auf einen Wähler ein.
In den Bildern 131.133 wird in Bild 131 die abgehende Übertragung
(Feld 1) durch B belegt, das T erregt. Dieses erzeugt spéterhin den
langen AuslôsestoB. Mit dieser Belegung ist auch eine Fernleitung und
der der Fernleitung zugehôrige Gruppenwähler (Felder 2, 3, 4) belegt
worden. Man sieht, daß beim Belegen im GW nichts geschieht.
Wenn aber eine Verbindungsleitung doppelt gerichtet ist, so muß
beim Belegen am einen Ende sofort das andere Ende gegen Belegung
gesperrt werden, siehe z. B. Bild 130. Die Anschlüsse der Nebenstellen-
anlagen sind (meistens) doppeltgerichtet (siehe dazu »erster Ruf«, 5. 242).
Teilwehmerleitungen sind (mit wenigen Ausnahmen) doppeltge-
richtet. Vorwühler sperren sofort beim Anlaufen gegen die LW. Anruf-
sucher sperren erst beim Auflaufen auf die Leitung. Es verstreicht