Full text: Überblick über alle Fernsprechanlagen mit Wählbetrieb

   
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sofern einen Zusammenhang, als sie für Anschlüsse mit Verkehrsbe- 
schránkungen kleiner als für Vollanschlüsse ist. Die Amtseinrichtungen 
selbst verarbeiten die Grundgebühr nicht. Die Einzelgesprüchsgebühr 
muB durch die Wiáhlanlage einzeln für jeden beantworteten Anruf auf 
dem Zàhler der anrufenden Leitung vermerkt werden. 
Staffelgebühren, d.h. verschieden hohe Pauschgebühren für 
Anschlüsse mit 1...500, 501...1000, 1001...2500, 2501...5000, 5001 und mehr 
Gesprüche/Jahr. Die Anschlüsse werden nicht mit Einzelzáhlern aus- 
gerüstet, sondern nur mit Klinken zur Anschaltung von Kontroll- 
záhlern (zweimal 14 Tage im Jahr) zur Feststellung, ob die Anschlüsse 
mit ihren Gespráchszahlen innerhalb ihrer Staffel bleiben. Das Wähl- 
system muß also für Einzelzáhlung gebaut sein. 
Zeitzählung für Beleg- oder Gesprächszeit. Der Selbstwähl- 
Fernverkehr verlangt entweder eine Zonenzählung ohne Zeit- 
zählung oder Zeitzonenzählung. Da im Selbstwähl-Fernverkehr 
keine Beamtin eingeschaltet ist, die die Unterlagen für die Gebühren 
auf Zettel aufschreiben kann, müssen die Ferngebühren auf selbsttätig 
fortgeschalteten Zählern vermerkt werden. Seit etwa 2 Jahren sind 
aber auch selbsttätige Zetteldrucker bekanntgeworden, die alle 
Unterlagen für die Verrechnung selbsttätig drucken, also von den Teil- 
nehmerzählern unabhängig sind. Diese Einrichtungen werden aber nicht 
in diesem Buche beschrieben. Die Orts- und Ferngebühren hängen so 
eng zusammen, daß die Ortszählungen nicht ohne einige Hinweise auf 
die Fernzählungen behandelt werden können. 
Zählung bei Beginn oder Schluß des Gespräches. In Deutschland 
und einigen anderen Ländern werden die Orts- und Ferngebühren am 
Schluß des Gespräches verrechnet, in vielen anderen Ländern am An- 
fang jeder Periode. 
Die Ortszählung am Schluß des Gespräches entstand aus der For- 
derung der Deutschen Reichspost, daß die Ortszählung unterdrückt 
wird, wenn ein Ortsgespräch zugunsten einer Fernverbindung getrennt 
wird. Die zwangsweise Trennung ist zwar Mitte 1936 verlassen worden. 
Man kann aber nicht alle bestehenden Wählanlagen auf Zählung am 
Anfang des Gespräches umbauen. Die Verrechnung von Ferngebühren 
am Schluß des Gespräches hat den Nachteil, daß der Teilnehmer nach 
dem Schlußzeichen erst nach Ablauf der Mehrfachzählung eine neue 
Verbindung aufbauen kann. Die Zählung am Anfang jeder Periode hat 
diesen Nachteil nicht. Aber in vielen Netzen liegen zweiadrige Ab- 
schnitte (nur die Sprechadern) zwischen der Anschaltestelle und den 
Stellen (Zeitzonenzähler), die die Zählstöße senden. Dann müssen 
diese Zählstöße während der Gespräche über die Sprechadern gegeben 
werden. Man kann sie simultan über a/b senden und über Erde zurück- 
leiten. Das verlangt allerlei Brücken, die dämpfen, und verlangt voll- 
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