Full text: Überblick über alle Fernsprechanlagen mit Wählbetrieb

  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
Die Zählunterdrückung bei Fernamtstrennung ist im Jahre 1936 
verlassen worden. Die Zählung soll auch bei Freiverbindungen unter- 
drückt werden, z. B. Anrufe zu Dienststellen. Diese Verbindungen 
gehen fast immer von GW-Dekaden ab, und der Anruf an den Dienst- 
plátzen erfolgt mit Gleichstrom, nicht mit Láutestrom. Die Dienststelle 
hat eine eigene Mikrophonspeisung. Man muf also beim Antworten 
keinen Láutestrom ab- und Speisestrom anschalten. Es ist daher ein- 
fach, den Zählzustand am angerufenen Ende wegzulassen. Wenn aber 
Freistellen, z. B. in kleinen Ámtern, wie gewóhnliche Anschlüsse an 
LW angeschlossen sind, so muB der Rufstrom abgeschaltet und Speise- 
strom angeschaltet, trotzdem aber der Zählzustand unterdrückt wer- 
den. Die Lösung dieser Aufgabe wird am einfachsten, wenn man Über- 
tragungen zwischen die LW-Kontaktbank und die Anschlußleitungen 
einfügt. Die Speisung erfolgt über ein Relais an der a-Ader im LW, 
das beim Ansprechen das Antwortzeichen (z. B. zum Fernamt) gibt, und 
über ein besonderes Relais an der b-Ader in der Übertragung, wobei 
diese Ader gegen den LW abgeriegelt ist. Bei gewöhnlichen Anschlüssen 
spricht ein zweites Speiserelais an der b-Ader im LW an, das die Zäh- 
lung einleitet. Andere Verfahren sind in den DRP. 490652 und 692150 
geschildert. 
Doppelzähler. Man hat schon verlangt, daß Orts- und Ferngebühren 
auf zwei verschiedenen Zählern vermerkt werden, um diese Gebühren 
getrennt angeben zu können. Man hat dafür »Doppelzähler« ent- 
wickelt. 
Die Mehrfachzählung ist nicht Sache dieses Buches. Es sei daher 
auf [51], ferner auf DRP. 496886 und Schweiz 172881 verwiesen. 
Der Selbstwähl-Fernverkehr ist sicherlich ein wichtiges Glied des 
Fernsprechwesens. Er wird aber in Großstädten nur von verhältnis- 
mäBig wenigen Teilnehmern benutzt. Es wäre eine schwere wirtschaft- 
liche Belastung, wenn man alle vorhandenen Einfachzáhler für Millionen 
von Anschlüssen gegen Doppelzáhler austauschen wollte, von denen 
nur wenige die Doppelzählung ausnutzen. Angewendet werden Doppel- 
zühler in besonderen Fällen, z. B. bei Ausnahmeanschlüssen, d. h. Teil- 
nehmern, die auf Antrag an ein fernliegendes Ortsamt über zuschlag- 
pflichtige lange Leitungen angeschlossen werden. Für diese muf) die 
Zahl der Ortsverbindungen festgestellt werden. Ferner gibt es Münzer 
(bei Privaten), für welche eine Mindestzahl von Ortsgesprüchen/Monat 
vorgeschrieben ist, deren Anzahl gemessen werden muß. 
Generamenner. Bei einigen Verwaltungen, z. B. Frankreich, sind 
die Ferngebühren nicht ganze Vielfache der Ortsgebühren, sondern z. B. 
das 1,5- oder 2,5fache der Ortsgebühr. In diesem Falle wird (DRP. 
653312) der Zählung ein Generalnenner (z. B. 0,5) zugrunde gelegt. 
Die Ortsgebühr wird dann durch z. B. zwei Stromstöße gezählt. * 
  
 
	        
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