b) Ämter für vollwertigen Dienst.
1. Ein Vollamt ist ein Wählamt beliebiger Größe, das sämtliche
Wahlstufen umfaßt. Es ist unabhängig von anderen Ämtern; die
Anschlüsse sind vollwertig.
Ein Hauptamt ist dasselbe wie ein Vollamt, wobei das Gebäude
gleichzeitig der Sitz von Teilen der Verwaltungsbehörden ist.
Ein Teilamt ist ein Wählamt beliebiger Größe, das nicht alle Wahl-
stufen enthält; es ist also abhängig. Die Anschlüsse sind vollwertig.
Im Schrifttum findet man häufig das Wort »Unteramt« an Stelle
von Teilamt.
Eine Landzentrale ist ein Vollamt bis zu 300 vollwertigen An-
schlüssen. Es ist unabhängig von anderen Ämtern. Eine Land-
zentrale ist ein Vollamt für eine kleine Ortschaft.
Eine Gruppenstelle ist ein kleines Wählamt (bis zu 20 vollwertigen
Anschlüssen), mit Speisung vom übergeordneten Amt und Hilfs-
batterie zur Wählereinstellung. Zur Herstellung der Verbindungen
innerhalb der eigenen Gruppenstelle sind Einrichtungen des über-
geordneten Amtes notwendig, die in geeigneten Fällen wieder frei-
gegeben werden.
6. Ein Wählsternschalter ist eine Gruppenstelle ohne Hilfsbatterie,
ohne eigenen Anschlußbereich, ferner mit der Einschränkung, daß
ein Teilnehmer keinen Anspruch auf Anschließen an einen Wähl-
sternschalter hat. So werden z. B. Nebenstellenanlagen nicht an
Wahlsternschalter angeschlossen.
Zuschläge für die die Freizone (in Deutschland 5 km) über-
schreitende Entfernung zwischen der »Vermittlungsstelle« und der
Hauptstelle werden für Anschlüsse an Wählsternschalter nicht er-
hoben. Aber ein Teilnehmer hat keinen Anspruch auf die Anschlie-
Bung an einen Wühlsternschalter, selbst wenn er dadurch die Zu-
schläge einsparen könnte.
Man unterscheidet ferner Orts-, Fern- und Netzgruppenämter. Der
Umfang eines Ortsnetzbereiches wird von der Verwaltung festgelegt.
In Deutschland hat z. B. das Ortsnetz Berlin etwa 50 km Durchmesser
mit einheitlicher Gesprächsgebühr (10 Pfg.), während London mit
einem ähnlichen Ortsnetzbereich in Zonen eingeteilt ist, aber ohne Zeit-
zählung, ebenso New York. Fern- und Netzgruppenämter werden hier
nicht erläutert.
N
Co
+
OT
c) Einrichtungen für nichtvollwertigen Dienst (Vorfeld-
Einrichtungen).
Das technische Ziel ist die Verkürzung der Leitungen wenig-
sprechender Teilnehmer und die Erhöhung der Leistungen der Anschluß-
leitungen an die Amter. Die schon genannte Bedienung mehrerer Teil-