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Er noch andere Wandungen vorhanden, durch welche Wárme in den Dampikessel
$1 übergeht, und sollen sie berücksichtigt werden, so ist deren von den Heizgasen
em bespülte Fläche besonders anzugeben.
inter Alle Heizflächen sind auf der Feuerseite zu messen.
13. Der Heizwert ist auf 7 kg ursprünglichen Brennstoffes (ohne Abzug von Asche,
: t Feuchtigkeit usw.) bezogen in WE anzugeben. Die Berechnung geschieht unter nl
Wel Lauer der Voraussetzung, daß der im Brennstoff enthaltene Wasserstoff zu dampfförmigem I
Wasser verbrennt, und daf auch die Feuchtigkeit des Brennstoffes dampli-
formig wird.
14. Die Verdampfung durch 7 kg ursprünglichen Brennstoffes und die Verdampfung
auf 1 gm Heizflache sind auf Wasser von 0° und trocken gesättigten Dampf von |
100" (637 WE) berechnet anzugeben.
Lu- 15. Die für die Beurteilung der Dampfmaschine maBgebenden Spannungen und |
Js Temperaturen des einstrômenden Dampfes sind unmittelbar vor dem Eintritt in |
die Dampimaschine, diejenigen des ausstrómenden Dampltes im Ausstrómrohr un- |
| mittelbar nach dem Austritt aus dem Dampizylinder zu messen.
16. Für die Leistung einer Dampfmaschine gilt als MaDeinheit die Pferdestárke li
gleich 75 Sekundenmeterkilogramm. Falls keine weitere Bezeichnung angegeben E
ist, versteht man darunter stets die Nutzleistung. Soll die indizierte Leistung
gemeint sein, so ist dies ausdrücklich auszusprechen. Die Angabe des Dampi- ni
verbrauches dagegen bezieht sich, wenn nicht anders bestimmt ist, auf die indi- |
zierte Leistung.
| Die Angabe in nominellen Pferdestárken ist unstatthaït.
17. Als MaB für die Nutzleistung der Dampfmaschine wird der Unterschied zwischen
der indizierten Leistung bei der jeweiligen Belastung (Ni) und der Leistung beim
Leerlauf (M), als MaB für den mechanischen Wirkungsgrad das Verháltnis dieses |
| Unterschiedes zur indizierten Leistung angesehen.
|
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250)
N
Hinsichtlich strenger Bestimmung der Nutzleistung und des mechanischen
Wirkungsgrades vergl. Nr. 36.
18. Ist der Warmewert des fiir 1 PS-st verbrauchten Dampfes zu berechnen, so gilt |
0° als Anfangstemperatur des Speisewassers. t]
B. Ausführung der Untersuchungen.
| 19. Zu Anfang und zu Ende jedes Versuches sollen überall gleiche Verhältnisse vor-
| handen sein; Dampfikessel und Dampfmaschine sollen sich während des ganzen
| Versuches im Beharrungszustande befinden.
20. Handelt es sich um die Bestimmung des erzeugten oder des verbrauchten Dampfes,
so sind alle für den Versuch nicht zur Anwendung kommenden Dampf- und
Wasserrohre vom Versuchskessel und der Versuchsmaschine abzusperren, am
besten mittels Blindflansche, die möglichst nahe am Dampfkessel und der Dampf-
| maschine anzubringen sind.
| Untersuchung einer Dampfkesselanlage.
21. Art, Zahl und Dauer der Versuche sind nach Maßgabe der „Allgemeinen Be-
| stimmungen“ (Nr. 1 bis 8) zu vereinbaren,
| 22. Die Konstruktions- und Betriebsverhältnisse der Dampfkesselanlage sind möglichst
vollständig anzugeben und durch Zeichnung zu erläutern; insbesondere sollen bei
vollständigen Untersuchungen in diesen Angaben enthalten sein:
a) die Heizfläche des Dampfkessels gemäß Nr. 12;
b) die von Heizgasen bespülten Überhitzer- und Vorwärmer-Heizflächen;
| c) der Inhalt des Wasser- und Dampfraumes, der Speisewasservorwärmer
und der von den Heizgasen geheizten Dampfüberhitzer;
Pohlhausen, Kolbendampfmaschinen, 63