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Bemerkung. Auf einfache Weise kann man in der Regel starke Undichtheiten des Mauerwerkes
nachweisen, indem man den im Betriebe befindlichen Rost mit stark rauchendem Brennstoffe beschickt
und hierauf den Zugschieber schließt, oder auch dadurch, daß man beobachtet, ob die Flamme eines an
dem Kesselmauerwerk entlang bewegten Lichtes angesaugt wird.
Für die Berechnung der Wärme, die in den abziehenden Heizgasen ver-
loren geht, ist die Zusammensetzung derjenigen Heizgase maßgebend, die neben
dem Thermometer entnommen sind,
Untersuchung einer Dampimaschinenanlage.
Art, Zahl und Dauer der Versuche sind nach Maßgabe der „Allgemeinen Be-
stimmungen“ (Nr. 1 bis 8) zu vereinbaren.
Die Konstruktions- und Betriebsverhältnisse der Dampfmaschine sind möglichst
vollständig anzugeben und durch Zeichnung zu erläutern; insbesondere sollen
bei vollständigen Untersuchungen in diesen Angaben enthalten sein:
a) die Bauart der Maschine, Beschreibung und Zeichnung ihrer Hauptteile; die
Abmessungen der Zylinder; die Größe der schädlichen Räume; der Kolben-
hub und sonstige in Betracht kommende Abmessungen;
b) die normale Umlaufzahl, deren zulässige Schwankungen und der Ungleich-
förmigkeitsgrad;
c) die Spannung und die Temperatur des Dampfes, mit dem die Dampfmaschine
arbeiten soll, und die höchste Spannung, für die sie gebaut ist;
d) die Leistung, auf welche sich der zugesagte Dampiverbrauch und der
mechanische Wirkungsgrad beziehen, die zugesagte größte Leistung und
die entsprechenden Füllungsgrade;
e) der für die indizierte oder für die Nutzleistung zugesagte Dampfverbrauch;
f) die im Vertrage vorausgesetzte Temperatur und Menge des Einspritz- oder
Kühlwassers und das dieser Voraussetzung entsprechende Vakuum.
Eine strenge Ermittlung der wirklichen Nutzleistung und damit der sogenannten
zusätzlichen Reibung ist nur mittels der Bremse möglich; jedoch ist dieses Ver-
fahren bei größeren Maschinen schwierig und mit Gefahren verknüpft und des-
halb nur ausnahmsweise anzuwenden (vergl. Nr. 17).
Ist eine Dynamomaschine mit der Dampfmaschine unmittelbar gekuppelt, so
kann aus der dem Anker der Dynamomaschine entnommenen elektrischen Arbeit
die Nutzarbeit der Damptmaschine bestimmt werden, falls der Wirkungsgrad des
Ankers der Dynamomaschine unter den obwaltenden Temperatur- und Belastungs-
verháltnissen genau bekannt ist.
Die Geráte, mit denen die elektrischen Messungen vorgenommen werden,
müssen geaicht sein.
Die Indikatoren sind möglichst unmittelbar am Zylinder ohne lange und scharf
gekrümmte Zwischenleitungen anzubringen, und zwar an jedem Zylinderende
ein Indikator. Zu dem Zwecke ist jedes Zylinderende mit einer Bohrung für
1“ Whitworth zu versehen.
Die Indikatoren und ihre Federn sind vor und nach dem Versuch entweder
durch unmittelbare Belastung oder an offenen Quecksilber- bezw. Aichmano-
metern bei einer der mittleren Dampfspannung des Versuches entsprechenden
Temperatur zu prüfen. Ergeben sich Unterschiede, so ist der Mittelwert maß-
gebend. Sind tägliche Federprüfungen während der Versuchszeit ausführbar, so
sind diese vorzuziehen.
Die Maßstäbe sehr schwacher Vakuumfedern sind in derselben Lage zur
Wagerechten zu berichtigen, welche sie während des Versuches inne haben.
38. Bei Leistungsversuchen, die zur Ermittlung des Dampiverbrauches dienen, sind
folgende Regeln zu beobachten:
Der Versuch soll nicht eher beginnen, als bis in der Maschine und den
MeBgeráten Beharrungszustand bezüglich der Kräfte und Temperaturen ein-
getreten ist.