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vor. Es ist dann auf der Baustelle eine provisorische Baubude für den Aufenthalt
der Zimmerleute in den Arbeitspausen, sowie für die Aufbewahrung der Werkzeuge
zu errichten.
In der Werkstätte werden vornehmlich die Arbeiten verrichtet, welche zu
ihrer Ausführung keinen besonders grofen Raum beanspruchen, wie Treppen, Tore,
Türen, Umwehrungen, profilierte Stützen usw.
Ihre Größe muß sich nach der Zahl der beschäftigten Arbeiter, dem Umfánge
des Geschäftes und danach bemessen, ob dasselbe für .maschinellen oder nur für
Handbetrieb eingerichtet sein soll. Auf gute Beleuchtung und gut gelegene und
breite Eingänge für das Ein- und Ausbringen der Hölzer und der vollendeten Stücke
ist besondere Sorgfalt zu legen.
Angrenzend an die Werkstatt, oder in dem Geschosse über derselben liegend,
ist ein möglichst geräumiger Reiß- oder Schnürboden vorzusehen, auf welchem
alle schwierigen Austragungen, namentlich die der Gratsparren geschweifter Dächer,
der Treppen usw., vorgenommen werden.
Die hauptsächlichsten Werkzeuge, deren der Zimmermann auf dem Zimmer-
platze oder auf der Baustelle bedarf, und welche gewühnlieh dem Arbeitnehmer
gehóren, sind:
Die Fällaxt, die StoBaxt, die Queraxt, das Breitbeil, das Stemmzeug, bestehend
aus dem Stemmeisen und dem Klopfholz, der Zimmermannshammer, die Zange,
das Winkeleisen, die Handsäge, der Schrupphobel, der Schlichthobel, der Doppelhobel
und das Metermaf.
Hierzu kommen die Holzbearbeitungswerkzeuge und Maschinen, welche Eigentum
des Gescháftsinhabers sind und den Arbeitern in den Werkstätten zu gemeinsamer
Benutzung zur Verfügung stehen. Es sind.dies hauptsächlich:
Hobelbänke, Kreis-, Band- und Dekoupiersägén, Hobel-, Kehl- und Fräs-
maschinen, Sims-, Falz-, Nut-, Grat- und Kehlhobel, StechmeiGbel, HohlmeiGel, Loch-
eisen, Bohrwinden nebst verschieden geformten Bohrern, Handbohrer, Schweif-,
Loch-, Schrot- und Gratsägen, Fuchsschwänze, Schraubenschlüssel, Schraubenzieher,
Feilen der verschiedensten Form und Größe, Leimknechte usw.
Ebenfalls Eigentum des Zimmermeisters sind gewöhnlich die Meßlatten oder
Meßstäbe, die Bandmaße, die Meßkluppen zum Bestimmen der Rundholzdurchmesser,
die Holzwinkel, Zirkel, Setzlatten, Richtscheite, Wasserwagen, die Schnürlote, Schnür-
haspeln zum Aufschnüren auf dem Zimmerplatze und dem Schnürboden, ferner die
Vorrichtungen zum Fortbewegen und Heben des Zimmerholzes, wie Hebeladen, Hebe-
eisen, Rollen- und Flaschenziige, Seile und Ketten, Langholzwagen, Kastenwagen usw.
Zur Auflagerung von Holzern, welche auf dem Zimmerplatze gehobelt, gefast,
profiliert oder zersügt werden sollen, dienen niedrige Zimmerbócke, zum Auftrennen
von Zimmerhôlzern oder Bohlen etwa 2 m hohe "Sägeböcke.
An Rüstzeug sind vorzuhalten: Richtebäume mit den erforderlichen Rollen,
Flaschenzügen und Seilen, Gerüstböcke, Gerüstklammern, Gerüstbohlen und Stricke.
Bauholz, welches zu tragenden Konstruktionen (Balkenlagen, Dachstühlen,
Fachwerkwänden usw.) Verwendung finden soll, muß lang und mit geraden Längs-
fasern gewachsen sein. Diese Kigenschaft besitzen namentlich , die Nadelhólzer,
welche, da sie in Deutschland in größeren Beständen vorkommen und ein verhältnis-
mäßig schnelles Wachsen zeigen, zugleich die billigsten Bauhölzer liefern. Gerade
gewachsenes Eichenholz in größeren Längen ist zwar ebenfalls für alle Konstruk-
tionen sehr geeignet und von großer Dauer, meist aber wegen seines seltenen
Vorkommens zu teuer.
Zu Tischlerarbeiten, namentlich zu den am Aeußern der Gebäude (Fenste }
Haustüren, Tore) wird Eichenholz wegen seines guten Aussehens und seiner große
Haltbarkeit mit Vorliebe verwendet; ebenso auch zu besseren Arbeiten des inneren
Ausbaues, zu Wand- und Deckenvertáfelungen, Treppen, Türen, Fußböden usw.
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