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G. Grundstück-Einiriedigungen (Umwehrungen).
Während es noch vor 15 Jahren schien, als würden die Umwehrungen aus
Holz allgemein durch solche aus Eisen verdrängt, ist seitdem ein vollständiger
Wandel eingetreten, und es hat
sich die Ueberzeugung Bahn
gebrochen, daß insbesondere
für die Einfriedigung der
Wohngrundstücke uns in dem
Holze ein Material an die
Hand gegeben ist, mit dem
mindestens gleich ^ befriedi-
gende Lósungen zu erzielen
sind wie mit dem Eisen, ja
daß bei Verwendung des
ersteren der intime Charakter
eines gegen den Strafenver-
kehr abzuschlieDenden Wohn-
grundstückes viel besser zu
wahren ist, als bei Benutzung
des Eisens.
Allerdings kann nicht ge-
leugnet werden, daf) Eisen im
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—-— 9
Opderbecke, Zimmermann.
Fig. 910 und 911.