VIII Begleitwort.
dige zu erfolgen, als welche in erster Linie die mit der Ueberwachung der Dampf-
kessel betrauten Ingenieure, erforderlichenfalls unter Heranziehung von Lehr-
heizern berufen erscheinen.
9. Behórdliehe Vorsehriften zur Verhütung der Rauchbelästigung können nur
unter unmittelbarer Mitwirkung von Sachverständigen, wie solche unter Ziffer 4
bezeichnet sind, zum Ziele führen.
Die Vorschrift der Einrichtung von „rauchverzehrenden Feuerungen“ erreicht
auch bei strenger Durchführung häufig den angestrebten Zweck nicht, da den unter
Ziffer 3 aufgeführten Voraussetzungen, namentlich denjenigen unter Ziffer 3b und
3d, nicht entsprochen wird.“
2, Darlegungen des Vorsitzenden des Preisgerichts Prof. C. Bach
im Anschlusse an die Sätze des Preisgerichts.
Veröffentlicht in der Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure 1896 S. 492 u. f.
Soll die Rauchbelästigung nach Möglichkeit verhütet werden, so wird man insbesondere
aufhören müssen, den Rost einer Feuerung, welche unter gegebenen Verhältnissen, wozu auch
der Zug gehört, rauchschwach beispielsweise nur 75 kg einer bestimmten Steinkohle stündlich
auf 1 qm Rostfläche zu verbrennen im Stande ist, mit 150 kg oder noch mehr unter den glei-
chen Verhältnissen zu beanspruchen‘). Man wird bei Neuanlagen oder bei Abänderung be-
stehender Feuerungen die Rostfläche dem gröfsten Wärmebedarf entsprechend zu bemessen und
bei starken, jedoch nicht plötzlich eintretenden Schwankungen dieses Bedarfs im wirtschaft-
lichen Interesse sie änderbar einzurichten haben, etwa durch Verschiebung der Feuerbrücke,
falls dies ausführbar ist, oder in anderer Weise je naeh Art der Feuerung?).
Man wird sieh noch mehr als bisher daran gewóhnen müssen, bei grofser und plôtzlicher
Veründerlichkeit des Dampfverbrauchs den erforderlichen Wáürmespeicher durch Anordnung aus-
reichender Wasserrüume zu schaffen und nicht zu verlangen, dafs die Wärmeentwicklung sich
in jedem kleinen Zeitraum der Veründerlichkeit des Würmebedarfs anbequemen soll.
Man wird aufhóren müssen, einen beliebigen Taglóhner zum Heizer zu ver-
wenden; man wird vielmehr nur solche Leute zu Heizern nehmen dürfen, welche
dazu angelernt sind, das nötige Verständnifs, die erforderliche Geschicklichkeit
und vor Allem die Charaktereigenschaften der Gewissenhaftigkeit, Zuverlässig-
keit und der Ausdauer besitzen. Dafs man solche Leute auch entsprechend zu be-
zahlen hat, liegt auf der Hand. Hiervon darf man sich auch dann nicht abhalten lassen,
wenn der Heizer bei kleineren Anlagen nicht ausreichend beschäftigt erscheint; denn zu den
verfehltesten Auswegen gehört der, den unzureichend beschäftigten Mann auch unzureichend zu
entlohnen. Nebenarbeiten dem Heizer zu übertragen, welche diesen auf mehr oder minder lange
Zeit, sei es auch nur auf Viertelstunden, aus dem Kesselhause fernhalten, oder welche nicht
') Wie ich schon bei anderer Gelegenheit ausgeführt habe, wird hier nicht selten ein recht grober Mifsbrauch
getrieben. In der Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure 1894, S. 1494 war in dieser Hinsicht zu bemerken:
„Jedermann weifs, dafs man einen für hóchstens 10000 kg Last bestimmten Krahn, Kisenbahnwagen oder der-
gleichen nicht mit 20000 kg belasten darf. Von dem Dampfkessel dagegen verlangt man nicht selten, dafs er.....
so viel Wärme in das Wasser überführt, als man dureh übermi fsige Beschickung der Feuerung bei môglichst
verstärktem Zuge überhaupt auf dem Roste zu erzeugen im Stande ist.“ Dafs hiermit eine bedeutende Rauch-
erzeugung verknüpft zu sein pflegt, liegt auf der Hand.
?) In dieser Hinsicht darf nicht übersehen werden, dafs zu geringe Beanspruchung des Rostes auch zur Rauch-
erzeugung führen kann. Die vollkommene Verbrennung einer gewissen Menge Steinkohle in einer gegebenen
Feuerung wird selbst bei móglichster Beschrànkung des Zuges ein Hóchstmafs an Rostflächengröfse voraussetzen,
das nicht überschritten werden darf. Dieses Höchstmafs an Rostfläche wird von der Beschaffenheit der Kohle abhängen.