XIV Segleitwort.
Hinsiehtlieh der Einzelheiten dieser Schlufsverhandlung der Kommission, wie auch in
Bezug auf die Darlegungen der einzelnen Redner muss auf den stenographischen Bericht ver-
wiesen werden, der naturgemá(ís manches in der Eingabe allgemeir Bemerkte klarzustellen ge-
eignet ist. Wenn aueh gegen den einen oder anderen Satz der Eingabe des Vorsitzenden
der Kommission Einwendungen erhoben werden können, so erhellt doch aus derselben, dafs das
Endergebnifs der Arbeiten dieser groísen, auf Veranlassung des kgl. preufs. Ministers für Handel
und Gewerbe gebildeten Kommission, bestehend aus Vertretern der Behórden, der Industrie und
aus Sachverständigen, in der Hauptsache das Gleiche ist wie dasjenige, zu dem das vom
Vereine deutscher Ingenieure berufene Preisgericht als Kollegium von. Sachverständigen ge-
langte.
Wird naeh Mafsgabe dessen, was hiermit in Hinsicht auf die Frage der Rauchbelästigung
durch Dampfkesselfeuerungen übereinstimmend in ausreichender Weise klargestellt erscheint,
verfahren, so dürfte diese Belástigung da, wo sie wirklich von Bedeutung ist, eine wesentliche
Milderung erfahren. Was auf dem Gebiete der übrigen, zu berechtigten Klagen über Rauchbe-
lästigung Veranlassung gebenden Feuerungen behufs Abstellung erheblicher Mifsstände unter
Berücksichtigung der jeweils in Betracht kommenden Verhältnisse zweckmäfsigerweise geschehen
kann, darüber wird sich hoffentlich ebenfalls eine die Sache fördernde Klarstellung geben lassen,
nachdem das zweite Preisausschreiben des Vereines deutscher Ingenieure, betr. die Feuerungs-
einrichtungen, welche für Haushaltungszwecke u. s. w. behufs Erzielung einer möglichst rauch-
freien Verbrennung seither angewendet wurden, seine Erledigung erfahren haben wird.