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Ein bei einer Verbindung Amt—Nebenstelle (oder umgekehrt)
gegebenes Schlufzeichen mu bei der Hauptstelle erkennbar bleiben,
auch wenn das Amt getrennt hat, und umgekehrt darf das SchluDzeichen
im Amte erst bei der Trennung im Amte verschwinden, auch wenn
die Hauptstelle zuerst trennt.
Alle diese Reihenfolgen bergen eine Gefahr. Wenn das Amt vor
der Hauptstelle trennt und die Leitung entsperrt, so kann eine neue
Verbindung zu der noch angeschalteten Nebenstelle gelangen. Es gibt
Vorschläge, daf beim Schlufzeichen die Nebenstelle an der Haupt-
stelle endgültig abgetrennt wird, und daf neue Anrufe sich etwa durch
ein Flackern des noch aufgeschalteten Überwachungszeichens besonders
bemerkbar machen. Solche Anordnungen sind wünschenswert, aber ver-
teuern die Anlage. Man nimmt daher die Móglichkeit eines Anrufes zu
einer noch angeschalteten Nebenstelle meist in Kaut.
Ein SchluBzeichen darf sich nicht zurückstellen lassen, ohne daf
die Verbindung getrennt wird. Bei Klappenschrànken ist diese Forderung
nicht erfüllbar.
Bei Z.B.-Betrieb soll für Verbindungen zwischen Nebenstellen
jede Nebenstelle ihr eigenes Schlufzeichen erscheinen lassen, bei Amts-
verbindungen ist anzustreben, daß die Nebenstelle, aufer dem Amts-
schlufzeichen, die Schlufzeichen auf beiden Seiten der Schnur am
Zentralumschalter erscheinen làft. Bezweckt wird damit eine einheit-
liche Signalisierung am Zentralumschalter.
Die Reihenfolge des Stópselziehens oder der Umlegung von Schaltern
am Zentralumschalter darf das Erscheinen des Schlufzeichens im. Amte
nicht stóren oder gar verhindern.
Die Hauptstelle muf) bestehende Verbindungen zugunsten von
Fernverbindungen trennen und dafür die Nebenstellen benachrichtigen
kónnen. Wenn in allen Anschlufleitungen gesprochen wird, kann das
Fernamt die Hauptstelle nicht heranrufen, da es Rufstrom nicht aus-
senden darf, es muf daher zunáüchst eine der Verbindungen im Ortsamt
trennen lassen.
Wenn die Leitungen selbsttätig von Nebenstellenwihlern auf-
gesucht werden und das Amt hat Handbetrieb, so schreibt die Reichspost
vor, daß die abgehenden Enden nach einer Trennung einer Verbindung
noch 20 Sekunden lang zu sperren sind, damit das Amt Zeit hat, zu
trennen, um das Auflaufen einer neuen Verbindung auf den noch stecken-
den Stöpsel im Amte zu verhindern. Man löst diese Aufgabe durch die
Einschaltung eines Zeitschaltwerkes. Trennt das Amt früher, so können
neue Verbindungen zum Teilnehmer hergestellt werden.
Die meisten dieser Forderungen fallen bei Wählerbetrieb weg,
weil Wähler beim Einhängen des Hörers sofort auslösen oder vom Fern-
amt auslösbar sind.
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