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Nebenstellen werden manchmal mit nur einer Doppelleitung
angeschlossen, wenn die Kosten für 2 Leitungen zu hoch werden. Als
Mittel zur verschiedenartigen Beeinflussung der Relais in der Neben-
stellenanlage über nur 2 Adern kann man die auch sonst üblichen
Anordnungen verwenden. Relais mit verschiedener Empfindlichkeit
DRP. 264372 Florian Heide (beide erregt: Sprechen, nur das empfind-
liche erregt: Flackern, beide aberregt: SchluBzeichen, oder Zeitunter-
schiede: Dauerstrom: Sprechen, schnelle Unterbrechungen (etwa mut
einem Nummernschalter): Flackern, Stromlosigkeit: SchluBzeichen),
oder mit Hilfe von Erde an der Sprechstelle DRP. 312469 S. & H.
und einer Speiseeinrichtung AB erregt, X nicht: Sprechen; AX erregt,
B nicht: Flackern zur Hauptstelle, BX erregt, A nicht: Umschaltung
auf Rückfrage; ABX aberregt: Auslôsung. Bei Wählerbetrieb in der
Nebenstellenzentrale kann AX erregt, B nicht erregt, zur Aussendung
von Rufstrom zum Anruf von O.B.-Amtern verwendet werden.
Mithóren. Es kónnen zwei entgegengesetzte Forderungen gestellt
werden: Unbedingte Geheimhaltung der Gespräche, wobei das Ein-
treten einer Beamtin das Gespräch unterbricht, ohne die Verbindung
zu trennen, oder Mithören für Überwachungszwecke. Das Mithören
darf die Sprechströme nicht merklich schwächen. .Man ordnet für
handbediente Schränke Mithörtasten so an, daß ein Wechselstrom-
widerstand von 500 bis 600 scheinbaren Ohm in Reihe mit dem Hörer
der Beamtin geschaltet wird und ihr Mikrophon während des Mit-
hörens abgetrennt ist. Bei Wählerbetrieb, wo zwar keine Beamtin
zur Verfügung steht, aber dennoch etwa mit Rücksicht auf Ein-
schränkung gebührenpflichtiger Verbindungen eine Überwachung aus-
geübt werden soll, kann man den später beschriebenen Störungsdienst
mit solchen Aufgaben betrauen. Soll die Überwachung geheim durch-
geführt werden, so können Mithörwähler eingebaut werden. Sind be-
stimmte Stellen zu überwachen, so sind Fangvorrichtungen und der-
gleichen zweckdienlich.
Gesprächszählung. Zurzeit schreibt die Reichspost vor: Gesprächs-
zähler in elektrischer oder mechanischer Verbindung mit Fernsprech-
Nebenstellenanlagen sind nicht zulässig. Der zurzeit geltende "Tarif
aber macht alle Verbindungen gebührenpflichtig. Wenn nun z. B. ein
Ladeninhaber eine Hauptstelle errichtet und die Nebenstellen vermietet,
so wird es wohl nicht möglich sein, ohne Zählung der Verbindungen der
einzelnen Nebenstellen auszukommen, und die Vorschrift der Post muß
wohl bald zurückgezogen werden.
Im Ausland sind schon verschiedene Zählweisen durchgeführt
worden. Um festzustellen, ob eine Hauptstelle genügend Anschlüsse
hat oder ob die Anschlüsse überlastet sind, werden die Besetztanrufe
gezählt, während alle Anschlüsse belegt sind. Nach einem anderen Vor-
schlag, der leichter durchführbar ist, wird die Dauer des Belegtseins
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