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Die einzelnen Anschlüsse sind nicht gesperrt, wenn die Leitung
besetzt ist, der Verkehr ist aber nicht geheim.
Statt der abgestimmten Wecker kann man gewóhnliche Wecker
verwenden, muf aber dann mit Morsezeichen anrufen. Die Anlage-
kosten werden niedrig, daher werden solche Leitungen sehr viel für
Überlandleitungen (Sp.-Leitungen) zur Anschaltung kleiner Post-
üàmter gebaut. In Amerika bedeuten sie als »farmer« oder »rural lines«
etwa 13 aller Sprechstellen, haben also eine außerordentlich große
Verbreitung.
Schließt man solche Überlandleitungen an Wählerämter an, so
ist es zweckmäßig, den Morseruf selbsttätig auszusenden, nicht etwa
mit einer Ruftaste beim Anrufer einzuschalten. Man stellt den Leitungs-
wühler auf die Leitung ein und stellt mit 1 oder 2 weiteren Ziffern ein
Hilfsschaltwerk ein, das seinerseits das verlangte Morsezeichen ausschickt.
Weil die »farmer lines« sehr oft nur schlecht in stand gehalten
werden, findet man oft für von der Leitung abgehende Verbindungen eine
lo-selbsttátige Vermittlung, wobei die Beamtin durch Induktor und
Klappe angerufen wird.
Reine Privatanlagen sind im allgemeinen die einfachsten Fernsprech-
anlagen, weil sie nur dem einfachen Verkehr von Sprechstelle zu Sprech-
stelle dienen sollen, ohne all die vielen Zusátze der óffentlichen Anlagen.
Die Ausführungen unterscheiden sich also nur durch ihre Einfachheit
von den bisher beschriebenen Anlagen.
Für kleine solche Anlagen hat S. & H. die sog. »Kleinautomaten«
eingeführt.
Im Amte sind z. B. 25teilige Drehwähler paarweise als Anrufsucher-
Leitungswühler aufgestellt. Der eine dient als AS, der andere als LW.
Dieser wird mit Stromlauf, ähnlich Abb. 89, Seite 110, eingestellt.
Für 50 Anschlüsse werden ebenfalls 25teilige Wáhler verwendet,
und zwar je 1 Anrufsucher und 2 (25 teilige) Leitungswéhler. Zur Auswahl
der gewünschten Hälfte ist ein Relais mit Wechselkontakten zwischen den
Anrufsucher und die Leitungswähler eingeschaltet. Dieses Relais wird
durch eine 1. Ziffer auf die gewünschte Hälfte gesteuert.
Gemischter Verkehr. Wenn Nebenstellen mit der Berechtigung für
auswärtige Verbindungen und Hausstellen ohne diese Berechtigung an
die gleiche Wähleranlage angeschlossen sind, so muß ein Unterscheidungs-
merkmal die unerlaubten Verbindungen verhindern.
Berechtigte und unberechtigte Anschlüsse. Ist das Privatamt eine
Wähleranlage, so muß ein Unterscheidungsmerkmal die Herstellung un-
erlaubter Verbindungen verhindern. Es gibt grundsätzlich 3 Möglich-
keiten für dieses Unterscheidungsmerkmal.
Die berechtigten und nichtberechtigten Anschlüsse sind in 2 Grup-
pen (DRP. 283206) mit eigenen Nummernempfängern (GW, LW)
getrennt. Die Postleitungen sind nur an die Wähler der Gruppe mit