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Hinsichtlich der Konstruktion unterscheidet man:
1. Oefen mit offenem Verbrennungsraum;
2. Oefen mit geschlossenem Verbrennungsraum;
3. Oefen mit leuchtender Flamme;
4. Oefen mit entleuchteter Flamme;
5. Oefen mit Abführung der Verbrennungsgase;
6. Oefen ohne Abführung der Verbrennungsgase.
Das Nichtabführen der Verbrennungsgase kann indes nur in ganz besonderen
Fällen zulässig erscheinen; z. B. beim Beheizen von Korridoren, Treppenhäusern
und anderen grossen Räumen, welche nicht dem längeren Aufenthalte von Men-
schen dienen und in denen ein häufiger Luftwechsel vor sich geht.
Für alle Räume, in denen sich Menschen längere Zeit aufhalten, sind jedoch
nur Oefen mit Abführung der Verbrennungsgase und aus Gründen des sicheren
Betriebes nur Oefen mit geschlossenem Verbrennungsraum zulässig. Oefen mit
leuchtender Flamme dürften solchen mit entleuchteter Flamme schon deshalb
vorzuziehen sein, weil die
leuchtende Flamme eine
grössere Gewähr für die
Beobachtung des Verbren-
nungsverlaufes bietet und
weil sie ein grösseres Wärme-
ausstrahlungsvermógen be-
sitzt. Aus diesen Gründen
werden für das Beheizen
von Wohnräumen, Schulen
usw. fast nur noch Oefen
mit geschlossener Feuerung,
leuchtender Flamme und
mit Gasabführung ange-
wendet.
Bei dem dureh die
Fig. 570 und 571 darge-
stellten Gasofen rechteckiger
Grundform des Eisenwerkes
Kaiserslautern strömt das
: Gas durch den mit An-
| zündehähnchen f versehenen
Hahn h nach dem Brenn-
ll oo TE rohr i.
X i & Die zur Verbrennung
X nótige Luft wird durch den
: Vorwürmekanal v in stark
Schnitt A-B erhitztem und gut verteiltem
Fig. 570. Fig. 571. Zustande der Verbrennungs-
kammer zugeführt, mischt
sich daselbst mit dem aus dem Rohre i ausströmenden Gase und bewirkt so
eine möglichst vollständige Verbrennung.
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