Full text: Die allgemeine Baukunde (6. Band)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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Hinsichtlich der Konstruktion unterscheidet man: 
1. Oefen mit offenem Verbrennungsraum; 
2. Oefen mit geschlossenem Verbrennungsraum; 
3. Oefen mit leuchtender Flamme; 
4. Oefen mit entleuchteter Flamme; 
5. Oefen mit Abführung der Verbrennungsgase; 
6. Oefen ohne Abführung der Verbrennungsgase. 
Das Nichtabführen der Verbrennungsgase kann indes nur in ganz besonderen 
Fällen zulässig erscheinen; z. B. beim Beheizen von Korridoren, Treppenhäusern 
und anderen grossen Räumen, welche nicht dem längeren Aufenthalte von Men- 
schen dienen und in denen ein häufiger Luftwechsel vor sich geht. 
Für alle Räume, in denen sich Menschen längere Zeit aufhalten, sind jedoch 
nur Oefen mit Abführung der Verbrennungsgase und aus Gründen des sicheren 
Betriebes nur Oefen mit geschlossenem Verbrennungsraum zulässig. Oefen mit 
leuchtender Flamme dürften solchen mit entleuchteter Flamme schon deshalb 
vorzuziehen sein, weil die 
leuchtende Flamme eine 
grössere Gewähr für die 
Beobachtung des Verbren- 
nungsverlaufes bietet und 
weil sie ein grösseres Wärme- 
ausstrahlungsvermógen be- 
sitzt. Aus diesen Gründen 
werden für das Beheizen 
von Wohnräumen, Schulen 
usw. fast nur noch Oefen 
mit geschlossener Feuerung, 
leuchtender Flamme und 
mit Gasabführung  ange- 
wendet. 
Bei dem dureh die 
Fig. 570 und 571 darge- 
stellten Gasofen rechteckiger 
Grundform des Eisenwerkes 
Kaiserslautern strömt das 
: Gas durch den mit An- 
| zündehähnchen f versehenen 
Hahn h nach dem Brenn- 
ll oo TE rohr i. 
X i & Die zur Verbrennung 
X nótige Luft wird durch den 
: Vorwürmekanal v in stark 
Schnitt A-B erhitztem und gut verteiltem 
Fig. 570. Fig. 571. Zustande der Verbrennungs- 
kammer zugeführt, mischt 
sich daselbst mit dem aus dem Rohre i ausströmenden Gase und bewirkt so 
eine möglichst vollständige Verbrennung. 
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