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24.
und je nach der Bauweise auch ihre konstruktive Berechtigung haben (Fig. 35,
26, 63, 84, 85 u. s. w.).
b) Die heutige Konstruktionsweise.
Bei der Anwendung des Fachwerkbaues für làndliche Wohnhàuser, Villen
in Badeorten, Sommer-Restaurants, Turnhallen, überhaupt für Gebàude, die
feineren Lebensverhàltnissen dienen sollen, kommt es uns in erster Linie auf
eine malerische Wirkung an. Diese ist, auch schon in der blossen Wandbehand-
lung, mehr mit den Mitteln zu erreichen, die der Fachwerkbau in Süddeutschland
und in der Rheingegend hinzunahm und deshalb sehen wir, wie beide Bauweisen,
die norddeutsche und die süddeutsche, in Vermischung heute auftreten.
Die Regeln des einfachen Aufbaues der Fachwerkswand sind allerdings im
Grunde dieselben, wie wir sie früher schon kennen gelernt haben. An eine Ein-
teilung der Wandstiele, die der Anordnung der Balkenlage entspricht, binden
wir uns jedoch nicht, wenn wir sie auch hin und wieder anwenden.
Jede Faehwerkswand besteht aus den vier üblichen Hauptkonstruktions-
teilen: Grund- bezw. Saumschwelle a, Rahmholz b, Stánder oder
Stiele c und Riegel d; hierzu treten noch die Streben e und allerhand .
kleine Riegelkreuze und Schubriegel, die zumeist in der Fensterbrüstung
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