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dureh das Sáulenmaterial direkt und nicht erst durch Verbindungs- oder Aus-
steifungsteile erfolgen soll.
Es muss daher als ein sehr bedenklicher Konstruk-
tionsfehler bezeichnet werden, wenn, wie es leider sehr Fig, 298. Fig. 209,
hàufig geschieht, die Sáulenkópfe als weit ausladende A FP
Konsolen ausgebildet werden, auf denen die Träger
ruhen.
Bei der geringsten Durchbiegung der Träger — und :
eine solche findet immer statt — wird die Last dann 7
auf die vordere Konsolkante in mehr oder minder grosser
Entfernung von der Säulenachse übertragen und dadurch
die Berechnung der Säule völlig illusorisch gemacht.
Denn infolge der exzentrischen Auflagerung der Träger
treten in der Säule selbst erhebliche Biegungsspannungen
auf, die bei der Berechnung der Säule nicht berück-
sichtigt wurden (Fig. 298 und 299). Ist daher mit Rück-
sicht auf die Architektur die konsolartige Ausbildung
des Kopfes nicht zu umgehen, so dürfen die Konsolen
keinen Anteil an der Lastübertragung nehmen. Um dies
zu erreichen, muss zwischen Konsole und Trágerunter-
kante stets ein kleiner Zwischenraum von etwa 3 bis
5 mm bleiben. > A
Nach diesem ist die in Fig. 300 dargestellte Last- TT A
übertragung richtig. Die hier angeordneten Winkel
dienen zur Aussteifung des
oberen Säulenendes und zur
Befestigung der darüber liegen-
den Konstruktionsteile, nicht
aber zur Lastübertragung.
Die in Fig. 301 angegebene
Verbindung ist dagegen durch-
aus verwerflich, weil hier die
Last erst durch die Winkel
auf den unteren Sáulenschaft
übertragen wird. Ebenso würde
die in Fig. 302 dargestellte
Konstruktion direkt als falsch
bezeichnet werden müssen,
wenn nicht dafür gesorgt wäre,
dass die Konsole unbelastet
bliebe.
Säulenfuss. Der Säulenfuss hat den Zweck, die Last der Säule auf das
Fundament zu übertragen. Er besteht daher im wesentlichen aus einer Platte
von solchen Abmessungen, dass die Druckverteilung in einer der Tragfähigkeit
des Fundamentes entsprechenden Weise erfolgt. Für die Berechnung des Säulen-
fusses ist demnach die für die Unterkonstruktion zulässige Beanspruchung gegen
Druck massgebend.
Fig. 300. Fig. 301.