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Beschaffenheit der Probestäbe und der Festigkeitsmaschine. Mit sichtbaren
Fehlern behaftete Probestäbe dürfen nicht verwendet werden.
Die Stäbe für Zerreissproben sind von dem zu untersuchenden Eisen
kalt abzutrennen und kalt zu bearbeiten. Die Wirkungen etwaigen Scheren-
schnitts sowie des Auslochens oder Aushauens sind zuverlüssig zu beseitigen.
Ausglühen ist, wenn das Gebrauchsstück nicht ebenfalls ausgeglüht wird, zu
unterlassen.
Auf den Probestáben ist die Walzhaut móglichst zu belassen.
Die Probestàbe sollen in der Regel
— fu. — eine Versuchslänge von 200 mm bei 300 bis
a N 500 qmm Querschnitt haben. Bei Rund-
y : + A | stáben von weniger als 20 mm Durchmesser
ea TS ne ist die Versuchslänge gleich dem .zehn-
fachen Durchmesser. Ueber die Versuchs-
linge hinaus haben die Probestibe nach beiden Seiten noch auf je 10 mm Linge
den gleichen Querschnitt (Fig. 813).
Wenn bei Ausführung der Probe der Bruch ausserhalb des mittleren Drittels
der Versuchslänge des Stabes erfolgt, so ist die Probe zu wiederholen, falls die
Dehnung ungenügend ausfällt.
Die Zerreissmaschinen müssen leicht und sicher auf ihre Richtigkeit geprüft
werden können.
Zu Biegeproben sind Materialstreifen von 30 bis 50 mm Breite oder
Rundeisenstäbe von einer der Verwendung entsprechenden Dicke zu benutzen.
Die Probestücke müssen auf kaltem Wege abgetrennt werden. Die Kanten der
Streifen sind abzurunden.
a) Eigenschaften des Sehweisseisens.
Das Eisen soll dicht, gut stauch- und schweissbar, weder kalt- noch rot-
brüchig, noch langrissig sein, eine glatte Oberflàche zeigen und darf weder
Kantenrisse noch offene Schweissnáhte oder sonstige unganze Stellen haben.
I. Festigkeitsproben.
is müssen mindestens betragen:
1. bei Flacheisen, Formeisen (Winkel-, Rund-, Vierkant-
und Trágereisen: T, [.-, Z, J- undáhnlichen Walzeisen) und
bei solehen Blechen, welche im wesentlichen nur in der
Làngsrichtung beansprucht werden,
a) Zugfestigkeit in der Längsrichtung, wenn die Dicke beträgt:
x) 10 mm oder weniger... . . ^... 02.90 Rglqmm,
ß) mehr als 10 mm bis einschliesslich 15 mm . 35 kg/'qmm,
y) mehr als 15 mm bis einschliesslich 25 mm . . 34kg/qmm;
b) die Dehnung bis zum Bruche in allen Fällen 12 %.
2. bei Blechen mit ausgesprochener Längsrichtung, welche
vorwiegend Biegungsspannungen aufzunehmen haben, z. B. bei
Stehblechen von Blechträgern,