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1/, Stein starke Mauern = 12 cm, | 2%/, Stein starke Mauern. — 64 em,
1 » » » — 20 , 3 » » » = 41 0.
1/ E 1 =
1 /2 » » » — 38 » 3 Ja » » » == 190 »
2 == 5i 4 " » » == 103 „usw.
» » » » 1
mit einem Zuwachs von 13 cm für jede !/, Stein gróssere Mauerstürke. Ab-
weichungen hiervon sind besonders zu begründen.
Ferner sind behufs Verwendung bei der Materialienberechnung besonders
zu berechnen:
a) Die Massen des Zement- bezw. Klinkermauerwerks sowie des Mauerwerkes
aus porósen oder Lochsteinen;
b) die Massen der Mauersteinverblendung behufs Ermittelung der Blend- und
Formsteine;
c) die etwa in Abzug kommenden Massen der Hausteinarbeiten, unter An-
nahme von mittleren Abmessungen für das Einbinden der Werkstücke in
das Ziegelmauerwerk.
Freistehende Schornsteine sind unter Angabe der Anzahl und Grösse der
darin befindlichen Röhren nach Metern ihrer Höhe zu berechnen. Die Gewölbe
kommen nach Massgabe der in den Zeichnungen eingeschriebenen Flächenmasse
zum Ansatz und zwar einschliesslich der Hintermauerung. Für Pflasterungen gilt
dieselbe Flächenberechnung unter Zusatz der Gurtbogenöffnungen und grösserer
Nischen.
Bei der Ermittelung der Putz- und Fugungsarbeiten im Äussern und Innern
‚sind die Fenster- und Türöffnungen, deren Leibungen zu putzen oder zu fugen
sind, überhaupt nicht abzuziehen, während bei Gurtbogenöffnungen mit Rücksicht
auf deren meist grössere Fläche eine Seite der betreffenden Öffnung sowohl für
die Berechnung der Arbeit wie des Materials in. Abzug kommt. Letzteres
geschieht auch bei Türen, deren Futterbreite nicht die ganze Stürke der betreffenden
Mauer einnimmt, während Türen mit vollen Holzfuttern auf beiden Seiten beim
Putz in Abzug zu bringen sind.
3. Massenberechnung der Steinmetzarbeiten.
Die Steinmetzarbeiten sind wie folgt zu berechnen:
a) die Quader- bezw. glatte Verblendung nach Quadratmetern ihrer Fläche
unter Abzug‘ der Gesimse, Säulen, Pfeiler, Fenstergewände und Ver-
dachungen, sowie der Öffnungen usw.,
b) die durchlaufenden Gesimse, Gebälke u. dgl. nach ihrer in der grössten
Ausladung gemessenen Länge und zwar mit Hinzurechnung der etwaigen
Verkröpfungen;
c) alle einzeln ‚auftretenden Bauteile, wie Säulen, Pfeiler, Fenstergewände,
Verdachungen, Sohlbänke u. dgl. nach der Stückzahl. |
Es sind hierbei die wesentlichsten Abmessungen der Werkstücke, sowie die
Tiefe ihrer Einbindung in das Mauerwerk anzugeben. ;
Sofern es aus besonderen Gründen erwünscht ist, soll neben der Berechnung
nach Flüchen, Lüngen und Stückzahl eine Ermittelung des kubischen Inhalts auf
demselben Formular eintreten. Die so berechneten Korpermasse sind jedoch nicht