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Höhe) bei Berechnung von Arbeiten bezw. Materialien in Bauanschlägen und Ab-
rechnungen durchweg das Meter mit zwei Dezimalstellen als Einheit zugrunde
gelegt wird. Bei Metallarbeiten ist jedoch die Stärkenabmessung mit drei
Dezimalstellen in Rechnung zu stellen. Wenn es sich um die Ermittelung von
Gewichtszahlen handelt, wie solche namentlich bei Eisenkonstruktionen vorkommen,
so ist die Kilogrammzahl als Gewichtseinheit im allgemeinen mit einer Dezimal-
stelle einzusetzen; die Einschaltung einer zweiten Dezimalstelle ist nur bei Bezug-
nahme auf kleine Einheitsmasse, z. B. qom, gerechtfertigt.
Sind drei oder mehr Faktoren zu multiplizieren, so sind der Regel nach zu-
nächst die beiden grössten miteinander zu multiplizieren, alsdann ist der dritte
Faktor heranzuziehen. Sofern die Anschlagsformulare eine bestimmte Reihenfolge
der Multiplikation bereits vorschreiben, ist diese abweichend von dem vorstehend
aufgestellten Grundsatze. beizubehalten.
Bei Ausführung der Berechnung ist zunächst das aus der Multiplikation der
beiden ersten Faktoren sich ergebende Produkt auf vier Dezimalstellen zu er-
mitteln. Die beiden letzten Dezimalstellen werden sodann abgestrichen und die
verbleibende letzte Stelle um 1 erhöht, dass die weggestrichene dritte Dezimal-
stelle == 5 oder grösser als 5 ist. Demnächst wird das so ermittelte zweistellige
Resultat mit dem dritten Faktor multipliziert, das Produkt auf zwei Dezimalstellen
wie vor gekürzt und in dieser Form in die Massenberechnung eingestellt.
Beispiel: 17,76.15,76.0,38
17,76.15,06 — 279,8976 — 279.90
279,90 . 0,88 = 106,3620 = 106,36.
Ist der dritte Faktor dreistellig (bei Metallstirken), so wird das Produkt zu-
nächst mit fünf Dezimalstellen ermittelt, dann aber ebenfalls auf zwei Dezimal-
stellen gekürzt.
Bei Kostenanschlägen ist das aus den Massenberechnungen zu entnehmende
Resultat auf eine Dezimalstelle in der Weise, wie oben angegeben, zu kürzen und
als Vordersatz in die Kostenberechnung zu übertragen.
Bei Abrechnungen sind jedoch die in den Massenberechnungen ermittelten
zwei Dezimalstellen auch für die Vordersätze der Kostenberechnung beizubehalten.
Die Pfennige in den Spalten der Kosteneinzelbeträge (nicht Einheitspreise)
der Anschlüge sind fortzulassen, dagegen ist bei Abrechnungen von dieser Kür-
zung abzusehen.
Hierbei ist zu bemerken, dass in die Verdingungsanschlüge die Vordersätze
aus den Massenberechnungen, abweichend von den Kostenanschlägen, mit zwei
Dezimalstellen zu übernehmen sind; ebenso müssen in den Spalten für die Kosten-
einzelbeträge die bei der Ausrechnung sich ergebenden Pfennige seitens der Unter-
nehmer ausgeworfen und bei Prüfung der Angebote ebenfalls berücksichtigt werden.
Bei Abkürzung des Wortes „Mark“ ist als Zeichen ein „MM“ zu gebrauchen.
Die Pfennige sind in ihrer Spalte als Dezimalen der Mark aufzuführen, so dass
den Zahlen 1 bis 9 eine 0 vorzusetzen ist.
Zur Aufstellung der Kostenberechnung ist das Formular E zu benutzen.
Ei
Bai
Be
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