Object: Baupolizeiliche Vorschriften für die Königliche Residenzstadt Hannover, die Vorstadt Glocksee und den Vorort Linden

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„oder anders darunter geleget werden, damit sie destoweni- 
„Jer, oder je langsamer verrotten können“; 
ein gleiches ist auch in dem Cell. Corp. Const. einverleibten all- 
gemeinen Ausschreiben vom 29. Decb, 1685 Bestimmtermaaßen 
wiederhohlet worden. 
Nachdem jedoch der Augenschein ergiebet, wie hin und wieder 
gedachte Vorsicht wenig, oder nicht beobachtet werde, die Ver- 
säumniß derselben aber, sowohl den Unterthanen öftere Reparations- 
kosten, als denen Forsten unnöthige Holzabgaben zuziehet ; so fin- 
den Wir nöthig, sothane Vorschrift niht nur hiemit zu wieder- 
holen, sondern auch die Höhe der über die Erde zu legenden Grund- 
hölzer zum wenigsten auf zwey Fuß, durchgehends hiemit zu be- 
stimmen, und sämmtlichen Obrigkeiten hiemit zu befehlen, nicht 
nur die Unterthanen bey allen vorfallenden Gelegenheiten, beson- 
ders auch, wenn sie um Bauholzverwilligungen nachsuchen, zu Be- 
solgung dieser Verordnung ernstlich anzuweisen, ferner denen Stadt- 
und Amts8-Zimmer- auch Mauerleuten die Beobachtung dieser Vor- 
schrift bey Strafe einzuschärfen, sondern auch die resp. Stadt-, 
Fle>en- und Amts-Unterbediente, nachdrüFlich zu erinnern, bey 
denen in ihrem Bezirk vorfallenden Bauen oder Hauptreparationen 
darauf zu achten, daß dieser Verordnung und Vorschrift pünctlich 
nachgelebet werden müsse; gleich denn auch von selbigen die Zim- 
mer- und Mauerleute, so obigen entgegenzuhandeln sich unter- 
nehmen wollten, zur würklichen Bestrafung anzumelden. Daferne 
übrigens in. der Folge eine Versäumniß dieser Unser Verfügung 
und Vorschrift wahrgenommen werden sollte; so wollen Wir die 
Obrigkeiten selbst, und daß selbige nicht darüber gehalten haben, 
zur Verantwortung ziehen. 
3. Bekanntmachung des Königlichen Ministeriums des 
Innern vom 24. October 1844, die Form der Mauer- 
und. Dachziegel betreffend, 
Mit Genehmigung Seiner Majestät des Königs. wird für die 
Landdrosteibezirke Hannover, -Hilde8heim. und Lüneburg, so wie 
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