Full text: Der Maurer (2. Band)

      
     
    
   
      
   
     
      
   
    
   
    
   
   
    
    
     
    
   
       
   
    
  
    
    
    
    
  
  
  
  
   
   
  
  
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Zur Herstellung profilierter senkrechter. w agerechter oder bogenfürmiger 
Gliederungen dienen besonders gestaltete Steine, welche von den meisten. grösseren 
Ziegeleien hergestellt werden und von denen gewisse Formen unter der Bezeich- 
nung „Normalformsteine“ von den Werken und grösseren Baumaterialien- 
händler auf Lager gehalten werden. Die Abmessungen und Formen derselben 
(vergl. Fig. 2 bis 4) sind von dem Architekten-Verein zu Berlin und dem Deutschen 
Vereine für Fabrikation von Ziegeln, Thonwaren, Kalk und Zement festgelegt 
worden. Neben diesen Normalformsteinen wird natürlich von den leistungsfähigen 
  
  
  
Ziegeleiwerken auch jede beliebige andere Form nach Wunsch und Zeichnungen 
des Bestellers angefertigt (vergl. Band IIl dieses. Handbuches ,Der Backstein- 
bau“ vom gleichen Verfasser). 
Stoffe, welche die zur Herstellung von Maurerarbeiten erforderliche Härte 
durch die Einwirkung der Luft oder des Wassers erlangen, sind der Lehm, Kalk, 
Zement, Trass und Gips. Der Lehm wird meist für sich mit Wasser zu einem 
mehr oder weniger strengflüssigen Brei angerührt und in diesem Zustande zur 
Herstellung von Mauerwerk (Lehm-Pise), Staakwänden und Mauerputz verwendet 
oder er wird zu Steinen geformt, welche in lufttrockenem Zustande vermauert 
werden. Die übrigen Stoffe werden meist mit anderen Stoffen (Quarzsand, zer- 
kleinertem Granit, Kalkstein, Basalt, Schilf, Korkabfällen, Haaren u. s. w.) ver- 
mischt und zu sogen. Kunststeinen geformt oder unmittelbar auf der Bau- 
stelle zur Aufführung von Mauerwerk (Kalk-Pisé, Zementbeton), Decken, Fuss- 
bóden oder Mauerputz verwendet. 
Der Hauptsache nach “erstreckt sich die Thàtigkeit des Maurers bei Hoch- 
bau- Ausführungen auf die Herstellung der Gebäudemauern, gemauerter, 
gestampfter oder gegossener Fussböden und Decken und das Ausfugen 
und Verputzen des Mauerwerks. 
A. Gebaudemauern. 
Der Höhenlage nach unterscheidet man Grund- oder Fundament- 
mauern, Sockel- oder Plinthenmauern, Geschoss- und Kniestock- 
mauern. Mit Bezug auf die Umgrenzung und innere Teilung eines Gebäudes 
durch Mauern spricht man von Umfassungs- oder Aussenmauern und 
Innenmauern. Die letzteren nennt man, je nach ihrer Lage zur Längs- oder 
Querachse des Gebäudes, Längs- oder Querscheidewànde. 
Haben die Mauern Balkenlagen oder andere senkrecht wirkende Lasten zu 
lragwände; sind sie seitlichem Drucke aus- 
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tragen, so bezeichnet man sie als 
gesetzt, so gibt man ihnen den Namen Stütz- oder Widerlagsmauern. 
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