2. Mauern aus natürlichen Steinen:
Die natürlichen Steine kommen teils als feste in ganzen Felsen vor,
welche Bruchsteine liefern, die entweder roh zum Mauerwerk verwendet oder
zu Quadern verarbeitet werden, teils als lose Steine, welche je nach ihrer
Grösse Findlinge, Gerölle oder Geschiebe heissen. Die letzteren gehörten
ursprünglich geschlossenen Felsmassen an, welche durch mancherlei Naturereig-
nisse. zertrümmert und umgestaltet wurden.
Alle natürlichen Steine, welche zu Bauausführungen Verwendung finden,
sollen:
1. Nicht zu den Tagsteinen gehóren, d. h. nicht Teile irgend einer
zu Tage liegenden Felsmasse sein, welche durch die Einwirkung von
Luft und Wasser bereits mehr oder weniger verwittert sind. Bei In-
betriebnahme eines Steinbruchs sind deshalb die obersten Gesteins-
schichten unter der Erdoberfläche abzuräumen und von der Verwen-
dung zu Bauzwecken auszuschliessen;
2. frei von Bergfenchtigkeit sein. Alle aus den Steinbrüchen
gewonnenen Steine enthalten mehr oder weniger Wasser, welches sich
durch die Einwirkung der Luft verlieren muss, bevor die Steine zur
Herstellung trockener und gesunder Gebáude verwendet werden dürfen.
Mit dem Sehwinden der Bergfeuchtigkeit ist bei den meisten Gesteinen
— namentlich bei den Sandsteinen — eine Zunahme ihrer Festigkeit
verbunden, die erstere erleichtert daher die Bearbeitung des Steines;
‘3, hinreichende Druck- und Zugfestigkeit besitzen. Man er-
kennt diese Kigenschaft besonders an der grösseren Schwere der
Steine im Vergleich zu ihrem Volumen, an hellem Klang, glattem
und feinkörnigem Bruch. Sichere Schlüsse lassen sich aber in jedem
einzelnen Falle nur dadurch ziehen, dass in entsprechend konstruierten
Maschinen Stücke der Gesteinsarten Zerreiss- und Druckproben unter-
worfen werden;
4. möglichst frei von fremdartigen Bestandteilen (z. B. Eisen-
und Manganoxyd) sein, durch welche die Steine schnell verwittern;
5. ohne Risse und Spalten sein, da durch diese die Feuchtigkeit
in das Steininnere gelangt, bei eintretendem Froste gefriert, sich aus-
dehnt und die Steine zersprengt;
6. nicht hygroskopisch sein, d. h. nicht die Eigenschaft besitzen,
die Feuchtigkeit der Luft leicht aufzunehmen und lange festzuhalten.
Steine, welche zu Feuerungsanlagen Verwendung finden und der Einwir-
kung des Feuers und der Feuergase unmittelbar ausgesetzt werden sollen, müssen
feuerfest sein, d. h. sie dürfen an ihrer Oberflàche nicht leicht schmelzen und
keine Risse bekommen.
Die Gewinnung in den Steinbrüchen erfolgt dadurch, dass naeh Er-
kennung der Sehichtung der Gesteine in diese ein Spalt eingearbeitet wird und
von diesem aus die Blócke dann mittels eiserner Keile abgetrieben werden.
Ein Absprengen der Steine mittels Pulver oder Dynamit darf nur dort
stattfinden, wo es nicht auf die Abmessungen und die Form der abzutrenenden
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