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1. Die Kacheln müssen in Thon und Glasur möglichst gleiches Schwindmaass
haben, damit sich keine Haarrisse bilden. Das Material muss eben durch-
geschliffen und nicht windschief sein. In der äusseren Erscheinung sind erforder-
lich: Farbe, Glanz und Reinheit.
2. Feuerkasten und Zugdecken sind, mit möglichster Vermeidung von Ofen-
eisen, aus Sehamotte bezw. Schamotteplatten herzustellen.
3. Der Lehm darf nicht zu fett und auch nicht zu mager sein. Ist der
Lehm zu fett, so bekommt er beim Trocknen Risse, durch die der Rauch leicht
austritt; ist er zu mager, so hält er nicht fest und fällt leicht ab.
Hiernach werden 23 Ofenklassen unterschieden:
Ein Ofen 1. Klasse darf keine Haarrisse zeigen und muss in sich gleich-
farbig gefärbt sein. Verschiedene, sich auf alle Kacheln gleichmässig erstreckende
Farbenunterschiede sind nicht als fehlerhaft zu bezeichnen; der Glanz und die
Reinheit des Materials müssen dagegen untadelhaft sein. Die Fugen müssen
durch sauberes Behauen und Schleifen ohne Unterwinkelung scharf, in wagerechter
und senkrechter Richtung gleichmässig breit hergestellt sein.
Ein Ofen 2. Klasse kann entweder durch zweite Wahl aus Material
1. Klasse oder aus solchem hergestellt werden, das durch geringeren Zinngehalt
eine weniger gute Glasur erhalten hat. Haarrisse dürfen sich nur unbedeutend
zeigen; das Material ist möglichst gut gefärbt, wenn auch nicht absolut gleich-
farbig; allgemeine Farbenunterschiede sind wie bei dem Ofen 1. Klasse gestattet.
Fig. 28 Fig. 30.
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