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Die Oefen müssen eine Heizfläche von solcher Grösse erhalten und so kon-
struiert werden, dass bei vorschriftsmässigem Betriebe kein Erglühen der Eisen-
teile eintritt, beziehungsweise ein Verbrennen der in der Luft enthaltenen Staub-
teile an den Heizflächen ausgeschlossen ist.
Sämtliche Verbindungsstellen müssen so dicht schliessen, dass Austreten des
Rauches oder der schädlichen Gase in die Heizkammer nicht möglich ist. Ferner
ist darauf zu achten, dass die Eisenteile sich, unbeschadet der Dichtigkeit des
Versehlusses, ausdehnen kónnen, und dass die Reinigung der Heizflàchen von
Staub mit Leichtigkeit von der Heizkammer aus erfolgen kann. Die Reinigung
der Rauchziige muss sich dagegen von einem Raum ausserhalb der Heizkammer,
welcher mit der Zuführung frischer Luft in keinem Zusammenhange steht, be-
wirken lassen.
Die Lage und Verteilung der Ausstrümungsóffnungen, sowie ihre Hóhe über
dem Fussboden, ist so zu wählen, dass bei gleichmássiger Erwàrmung des Raumes
Belästigung der Insassen durch Luftbewegungen nicht eintreten kann. An den
Ausstrümungsóffnungen sind Leitbleche so anzubringen, dass Beschmutzen der
Winde thunlichst verhindert wird. Die Kanále zur Abführung verbrauchter Luft
erhalten in der Regel je eine Oeffnung in der Nàhe des Fussbodens, beziehungs-
weise der Decke. Die oberen Oeffnungen sind besonders dann erforderlich, wenn
Gasbeleuchtung vorgesehen, oder die Entwickelung zu hoher Wármegrade zu
befürchten ist.
Die Temperatur der in die Räume eintretenden Luft darf 45° nicht über-
steigen. Bei grossen Räumen empfiehlt es sich, mehrere Zu- und Abführungs-
kanäle anzulegen und, sofern thunlich, ihren Anschluss an getrennte Heizsysteme
vorzusehen.
Bei der Einführung der frischen Luft in die Heizkammern sind die unter-
irdischen Kanäle auf möglichst geringe Längen zu beschränken. Um Störungen
durch Wind thunlichst vorzubeugen, empfiehlt es sich, die Luftentnahme an zwei
entgegengesetzt liegenden Stellen derart anzuordnen, dass, je nach der Wind-
richtung, die Luft den Heizkammern von der einen oder anderen Seite zugeführt
werden kann.
Zur Reinigung der frischen kalten Luft von Staub sind, wenn irgend möglich,
genügend grosse Staubkammern vorzusehen und Gitter aus Drahtgaze, Filter oder
Staubfänger aufzustellen. Diese Vorrichtungen müssen bequem zugänglich sein
und behufs Reinigung leicht entfernt werden können.
Die Luft in den Räumen soll vor der Benutzung bei vollem Lüftungsbetrieh
auf einen Feuchtigkeitsgehalt von etwa 50 Prozent gebracht werden können.
c) Bestimmungen betr. Niederdruck-Warmwasserheizung.
Das Rücklaufrohr der Leitung darf an keiner Stelle von der Stichflamme der
Feuerung getroffen werden.
Die Heizanlage ist so zu berechnen, dass zur Erzielung der vorgeschriebenen
Wirkung das Wasser im Kessel nicht über 80° C. erwärmt wird. Die Heizkörper
sind so herzustellen, dass sie ohne Beschädigung der Rohrleitungen und Wände
abgenommen werden können.
Die Ventile sind in der Regel nicht mit festen Handrädern oder Griffen,
sondern mit Aufsteckschlüsseln zu versehen.