IV. Die Maueröffnungen.
Maueröffnungen werden einerseits angeordnet, um den Innenräumen eines
Gebäudes Licht und Luft zuzuführen und andererseits, um den Verkehr zwischen
dem Gebäude und dem angrenzenden Geläude zu vermitteln. Je nachdem der
eine oder der audere Zweck erfüllt werden soll, unterscheidet man Fenster-
óffnungen und Tür- oder Toróffnungen.
Fensteroffnungen werden in den einzelnen Stockwerken, meist in einer
Hóhe von etwa 80 em über dem Fussboden beginnend und bis nahe an die ab-
schliessende Decke reichend, angeordnet. Türóffnungen reichen entweder bis
auf das Niveau des anschliessenden Gelündes oder bis auf den Fussboden des
Erdgeschosses des Gebäudes herab. [Im ersteren Falle wird der Hôhen-Unter-
schied zwischen Gelände und Fussboden des Erdgeschosses durch eine im Innern
des Gebäudes befindliche Treppe, im letzteren Falle durch eine ausserhalb des
Gebäudes liegende Freitreppe vermittelt.
Toróffnungen, durch welche Wagen fahren sollen, müssen stets bis auf das
anschliessende Gelände herabreichen.
Fig. 278. Fig. 274,
N +
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Bei allen Oeffnungen unterscheiden wir die Ueberdeckung und die
seitlichen Begrenzungen, zu welchen bei den Fenstern noch die
untere Begrenzung, die Fensterbrüstung, hinzutritt.
Die Ueberdeckung der Oeffnungen kann entweder in der Form von Stein-
balken oder von Bógen erfolgen. Da bei Steinbalken die Biegungsfestigkeit ver-
hàltnismássig gering ist, so muss man ihre Höhe stets so bemessen, dass sie
der zu erwartenden Belastung genügenden Widerstand entgegenstellen, oder man
muss über ihnen Entlastungs-Konstruktionen anbringen.