Full text: Der Steinmetz (15. Band)

IV. Die Maueröffnungen. 
Maueröffnungen werden einerseits angeordnet, um den Innenräumen eines 
Gebäudes Licht und Luft zuzuführen und andererseits, um den Verkehr zwischen 
dem Gebäude und dem angrenzenden Geläude zu vermitteln. Je nachdem der 
eine oder der audere Zweck erfüllt werden soll, unterscheidet man Fenster- 
óffnungen und Tür- oder Toróffnungen. 
Fensteroffnungen werden in den einzelnen Stockwerken, meist in einer 
Hóhe von etwa 80 em über dem Fussboden beginnend und bis nahe an die ab- 
schliessende Decke reichend, angeordnet. Türóffnungen reichen entweder bis 
auf das Niveau des anschliessenden Gelündes oder bis auf den Fussboden des 
Erdgeschosses des Gebäudes herab. [Im ersteren Falle wird der Hôhen-Unter- 
schied zwischen Gelände und Fussboden des Erdgeschosses durch eine im Innern 
des Gebäudes befindliche Treppe, im letzteren Falle durch eine ausserhalb des 
Gebäudes liegende Freitreppe vermittelt. 
Toróffnungen, durch welche Wagen fahren sollen, müssen stets bis auf das 
anschliessende Gelände herabreichen. 
Fig. 278. Fig. 274, 
     
N + 
* 
Bei allen Oeffnungen unterscheiden wir die Ueberdeckung und die 
seitlichen Begrenzungen, zu welchen bei den Fenstern noch die 
untere Begrenzung, die Fensterbrüstung, hinzutritt. 
Die Ueberdeckung der Oeffnungen kann entweder in der Form von Stein- 
balken oder von Bógen erfolgen. Da bei Steinbalken die Biegungsfestigkeit ver- 
hàltnismássig gering ist, so muss man ihre Höhe stets so bemessen, dass sie 
der zu erwartenden Belastung genügenden Widerstand entgegenstellen, oder man 
muss über ihnen Entlastungs-Konstruktionen anbringen. 
  
  
  
 
	        
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