den Brot-, Sleiſch-, Schuh- und Krambänken und
von der Badſtube. In einer zweiten Urkunde von
demſelben Datum, 1378, gestattet der Hochmeiſter
den Ratleuten der Stadt Danzig den Bau eines
Kaufhauſes noch zwanzig Jahre auszuſetzen, und
dafür den vom Kaufhauſe zu erwartenden Zins auf
die Kaufleute einzeln umzulegen. Als Begründung
wird angegeben, daß die Stadt Danzig keine Hof-
ſtatt noch Raum habe zum Bau eines Kaufhauſes,
„und auch zu arm ſei durch mancherlei Arbeit, die
ſie zu tun habe“. Der erſte Einwand war berechtigt,
aber an ihre auch nur vorübergehende Armut haben
die Danziger wohl ſelbsſt nicht geglaubt. Dieſe
zwanzigjährige Friſt wurde vom Hochmeiſter Con-
rad von Jungingen 1398 um weitere zwölf Jahre
verlängert, nachher ist es dann überhaupt nicht mehr
zum Bau eines Kaufhauſes gekommen. Unmittel-
bar nach Empfang jener Urkunde von 1378 unter-
nahm der Rat aber den Bau eines Rathauſes und
ſchloß darüber am 6. März 1379 einen Vertrag mit
Meister Hinrich ab, die Baurechnungen von 1379
bis 1381 sind noch erhalten. Es entstand hier ein
Verwaltungsgebäude von 14:37 Meter Grundfläche,
das nur Schreibſtuben und Sitzungsſäle für den
Rat und das Gericht enthält. Eine Beſonderheit
iſt aber der stattliche Turm von 7,0:8,5 Meter
Grundfläche, der aus der Mitte der Langgaſſen-
Front emporſteigt. Das Vorbild gab wohl der Turm
des Thorner Rathauſes ab, oder wenn man weiter
gehen will, die Anlage der großen Türme in den
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