Roggenhauſen ebenfalls ein Teil von Pomeſanien,
der aber verwaltungsrechtlich früh an das Kulmer-
land angegliedert wurde.
Das kleine Gebiet von Neſſau am linken Weichſel-
ufer, ſchon auf kujawiſchem Boden, kam 1235 in
den Besitz des Ordens, wurde jedoch 1435 im Frie-
den von Brest an Polen abgetreten. So ſind es
verſchiedenartige Bestandteile, aus denen sich in der
Ordenszeit das Gebiet des Kulmerlandes zuſam-
menſetzte. Im allgemeinen bildeten die Drewenz,
die Weichſel und ein Teil der Oſſa und nach Osten
hin die Westgrenze der preußiſchen Landſchaft
Saſſen die Grenzen. Die einheitliche Benennung
Kulmerland kam hauptſächlich in der Gerichts-
verfaſſung, im Kulmer Landgericht, zum Ausdruck,
es unterſtand dem Vogt von Leipe. Sonſt bevor-
zugte man immer noch die Einteilung nach Gebieten,
entſprechend den Komtureien. Im Dokument über
den zweiten Thorner Srieden 1466 wurden das Land
Kulm und das Land Michelan genannt und als Zu-
behör des erſteren dann 18 Burgen oder Städte
aufgezählt. Die Stadt Gorzno ist erſt 1772 an
Weſtpreußen gelangt, kann hier alſo außer Betracht
bleiben. Die Herrſchaft Leiſtenau im Amt Rieſen-
burg, während der ganzen Ordenszeit zum Bistum
Pomeſanien gehörig, ſpäter auch immer zur Hohen-
zollernkrone, kam erſt 1816 zum Kreiſe Graudenz
und gelangte damit 1920 an das abgetretene Kul-
merland. Durch den obenerwähnten Vertrag von
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