Full text: Kulmer Land und Pomerellen (Danzig und Westpreußen) (1.)

      
    
     
    
    
      
     
    
    
    
    
    
  
     
    
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Nach der kirchlichen Einteilung, die der päpſtliche 
Legat Ägidius von Tusculum 1123 festſetzte, gehörte 
faſt das ganze Gebiet als Archidiakonat Pommern 
zum kujawischen Bistum Leslau. Nur die drei ſüd- 
lichen Kreiſe Schlochau, Konitz und Tuchel waren 
dem Erzbistum Gneſen zugeteilt, und hatten ihren 
eigenen Offizial. Eigene Landeshoheit besaß die 
Kirche hier nicht, nur Tafelgüiter wie Subkau. Daher 
war die innerpolitiſche Tätigkeit des Deutſchen 
Ordens die wichtigere. Dieſer richtete ſechs große 
Gebiete ein, die von Konventen unter Leitung eines 
Komturs verwaltet wurden, Mewe ſchon 1283, dann 
ſeit 13200 Danzig, Schwetz, Tuchel und Schlochau, 
außerdem die Vogtei Lauenburg, zu Danzig gehörig, 
die Vogtei Grebin im Danziger Werder, zum Kon- 
vent Marienburg gehörig, und die ſelbständige 
Vogtei Dirſchau. Es ist beachtenswert, daß alle 
dieſe Verwaltungssie am Rande des Gebietes lagen, 
vier allein an der Weichſel. Der Nord-, Ost- und 
Südrand bildeten die Ausgangspunkte für die Kul- 
turarbeit. Von den erhaltenen Ordenshäuſern iſt 
das in M e we an der Weichſel das älteſte. Sein 
Bau wurde 1283 begonnen, von vornherein als vier- 
fligeliges Konventshaus mit quadratiſchem Grund- 
riß. Jünger als Marienburg, älter als Rehden, zeigt 
es eine wichtige Zwiſchenstufe mit den ersten Ver- 
ſuchen einer Slächenmuſterung durch ſchwarze Ziegel. 
Gleichwie Rehden hatte es drei kleine Ecktürme und 
als vierten den großen Bergfried, an deſſen Stelle 
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