Full text: Kulmer Land und Pomerellen (Danzig und Westpreußen) (1.)

    
       
    
      
      
    
      
     
    
  
  
   
     
  
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Burgflecken und von dieſem unabhängig. Auf dieſe 
Kirche war inſtituiert ein deutſcher Prieſter Wilhelm 
der zugleich herzoglicher Capellan war"?). 
Bis zur endgültigen Ubergabe an die Domini- 
kaner verging ein Zeitraum von zwölf Jahren. Das 
Kloster wurde nördlich von der Nikolaikirche gebaut, 
und das bedingte die Verlegung der deutſchen Sied- 
lung an einen anderen Platz,, der aber bestimmt nicht 
näher an dem ſlawiſchen Burgflecken lag. Die viel 
beſprochene Stadtgründungsklauſel einer herzog- 
lichen Arkunde von 1235 weist auf dieſe Vorgänge 
hin, und sie wird von den neueren Sorſchern als 
Ausgangspunkt für die Anlage der zweiten Sied- 
lung der deutſchen Kaufleute angeſehen. Zu dieſer 
Frage nimmt Hans FSrederichs mit folgenden Wor- 
ten Stellung: „Wir haben es daher in Danzig von 
vornherein mit zwei verſchiedenen Rechtskreiſen zu 
tun, von denen der ſlawiſche allerdings nach Grün- 
dung der deutſchen Stadt immer mehr zur Bedeu- 
tungslosigkeit herabſank. Den beiden Rechtskreiſen 
müſſen von Anfang an zwei von einander getrennte 
Siedlungen entsprochen haben.“ Wir können die 
nach 1227 bzw. 1235 entstandene deutſche Sied- 
lung nur auf dem Boden der heutigen Rechtſtadt 
ſuchen. Wann und in welcher Sorm dieſe Gemeinde 
  
15) Vergl. hierzu: Perlbach, das Urkundenweſen Herzog 
Meſstwin I11. . . . in den Preuß.-Poln. Studien, Heft II, 
Halle 1886. Obwohl Wilhelm einer früheren Zeit ange- 
hört, [o wird er doch wohl Verwalter der Kanzlei Swan- 
topolks gewesen ſein. 
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