Hig einfach.
Inziger Da-
olf II. von
begründet,
n gründete.
e Lübecker
ſtseegebiet,
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Wisby an.
dt Lübeck
ndlage für
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1ch Danzig
Perlbach
227 setzen,
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iteren Ur-
dir, daß in
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verliehen
resignierte
t ſich, daß
Gemeinde
ne Kirche
met war.
Tlawiſchen
Burgflecken und von dieſem unabhängig. Auf dieſe
Kirche war inſtituiert ein deutſcher Prieſter Wilhelm
der zugleich herzoglicher Capellan war"?).
Bis zur endgültigen Ubergabe an die Domini-
kaner verging ein Zeitraum von zwölf Jahren. Das
Kloster wurde nördlich von der Nikolaikirche gebaut,
und das bedingte die Verlegung der deutſchen Sied-
lung an einen anderen Platz,, der aber bestimmt nicht
näher an dem ſlawiſchen Burgflecken lag. Die viel
beſprochene Stadtgründungsklauſel einer herzog-
lichen Arkunde von 1235 weist auf dieſe Vorgänge
hin, und sie wird von den neueren Sorſchern als
Ausgangspunkt für die Anlage der zweiten Sied-
lung der deutſchen Kaufleute angeſehen. Zu dieſer
Frage nimmt Hans FSrederichs mit folgenden Wor-
ten Stellung: „Wir haben es daher in Danzig von
vornherein mit zwei verſchiedenen Rechtskreiſen zu
tun, von denen der ſlawiſche allerdings nach Grün-
dung der deutſchen Stadt immer mehr zur Bedeu-
tungslosigkeit herabſank. Den beiden Rechtskreiſen
müſſen von Anfang an zwei von einander getrennte
Siedlungen entsprochen haben.“ Wir können die
nach 1227 bzw. 1235 entstandene deutſche Sied-
lung nur auf dem Boden der heutigen Rechtſtadt
ſuchen. Wann und in welcher Sorm dieſe Gemeinde
15) Vergl. hierzu: Perlbach, das Urkundenweſen Herzog
Meſstwin I11. . . . in den Preuß.-Poln. Studien, Heft II,
Halle 1886. Obwohl Wilhelm einer früheren Zeit ange-
hört, [o wird er doch wohl Verwalter der Kanzlei Swan-
topolks gewesen ſein.
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