Full text: Kulmer Land und Pomerellen (Danzig und Westpreußen) (1.)

    
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ſich ſchon weniger Glauben. So kommen wir zu 
dem Ergebnis, das Walter Stephan 1911 zuerſt 
ausgeſprochen hat, daß die deutſche Stadt des 
13. Jahrhunderts nach 1308 ihre unmittelbare Fort- 
ſezung in der ſpäteren Rechtstadt gefunden hat. Schon 
Hirſch hat es 9855 festgestellt, „daß die Rechtstadt 
mindestens ebenso alt als die Altstadt sei und daß 
ferner das Siegel jener alten Stadt nicht auf die 
Altstadt, sondern auf die Rechtstadt übergegangen 
iſt.“ Auch Kaſsiske bemerkt in seinem Buche „Das 
deutſche Siedelwerk des Mittelalters in Pomerel- 
len“: „es kann jedenfalls keine Rede davon ſein, 
daß die Rechtsſtadt Danzig zuſammen mit der Ma- 
rienkirche 134243 gegrtindet worden ſei. Die 
Formen städtischen Lebens, die sich in den ersten 
Jahrzehnten der Ordensherrſchaft auf dem Boden 
der ſpäteren Rechtstadt abzeichnen, knüpfen, wie am 
deutlichſten die Beibehaltung des Stadtsiegels zu er- 
weiſen vermag, unmittelbar an die Tradition der 
pommerelliſchen'*s) Stadt an, wenn auch der Bruch 
in der Entwickelung, den die ersſten Maßnahmen des 
Ordens nach der Eroberung verursachten, nicht 
unterſchätzt werden darf.“ (S. 51.) Dieser Bruch 
bestand für die deutſche Stadt in der Zerstörung 
ihrer Wehranlagen (municiones), die sie nach 1295 
von neuem angelegt hatte, und dann in dem Wech- 
ſel der Landesherrſchaft, die zunäichſt kein Intereſſe 
  
f ) h. der deutschen Stadt unter pomerelliſcher Herr- 
j 65 
     
     
     
  
    
    
     
    
     
     
    
    
      
	        
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