Full text: Kulmer Land und Pomerellen (Danzig und Westpreußen) (1.)

   
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Der Hochmeiſter Dietrich von Altenburg begann 
den Neubau einer Ordensburg und im Zuſammen- 
hang damit die Anlage des Radaune-Kanals, hier- 
bei waren wohl Eingriffe in ſtädtiſche Gerechtſame 
unvermeidlich und daher entſchloß sich sein Nachfol- 
ger Ludolf König (134201345) der Rechtstadt eine 
Handfeste zu Kulmiſchem Rechte zu geben, die alle 
kommunalen Verhältnisse nen regelte. Wir kennen 
ihren genauen Wortlaut nicht mehr, können ihren 
Inhalt aber aus der Handfeste erſchließen, die 1378 
der Hochmeister Winrich von Kniprode neu aus- 
ſtellte. Winrich war 1338-1341 Komtur von Dan- 
zig gewesen, kannte alſo die Danziger Verhältnisse 
und mag darauf hingewirkt haben, daß die Hand- 
feſte von Ludolf König erteilt wurde. Damit war 
die kommunale Entwickelung Danzigs in den wich- 
tigſten Sormen abgeſchloſſen, die ſpäteren Erweite- 
rungen beſonders der Rechtſtadt bieten nichts 
weſentlich Neues. Es war hier eine ſcharfe Sonde- 
rung zwiſchen der Stadt der deutſchen Kaufleute 
und Handwerker und den Wohnplätzen der am 
Fernhandel unbeteiligten Kleinhandwerker und Si- 
ſcher gemacht. Die rechte Stadt war einheitlicher 
zuſammengesetzt, war und blieb auch rein deutſch. 
Wäre 1308 in Danzig alles zerstört worden, dann 
hätte eine Neugründung nach 1309 ganz anders 
ausgeſehen. Die Urkunden für die Hakelwertker, 
für die Altstadt und z. B. die 1331-37 ſchon nach- 
weisbaren Straßennamen der Rechtſtadt beweiſen 
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