nicht erwünscht ist, stets mit Deckfarben malen und,
wenn Lasurfarben unvermeidlich sind, diese mit decken-
dem Weifi auf einen nicht mehr wesentlich veränder-
lichen Farbton stellen.
Eine besondere Form des Spritlackauftrages ist das
Polieren. Das Material hierfür ist ein alkoholische
Schellacklösung, nach Vorschrift 431 für Glanz- und
nach Vorschrift 43 IV für Mattpolitur hergestellt.
Kunstharzpolituren sind für billigere Waren auch ge-
eignet. Der Arbeitsgang ist der, daß zunächst der Grund
durch Porenfüller geebnet wird. Man kann z. B. durch
Bimsmehl und Spiritus den Holzschliff in die Poren
hineinreiben und bekommt dann eine einheitliche Fär-
bung des Holzes, oder man verwendet einen Poren-
füller, der durch Erdfarben gefärbt ist, z. B.:
Vorschrift 113. Porenfüller. 20 Dextrin gelb, 70 Kreide,
10 Ocker.
Dieser wird mit Spiritus aufgetragen. Dann wird ge-
schliffen, geölt (über Nacht trocknen lassen) und noch-
mals feingeschliffen. Hierauf kommt das Polieren mit
Schellackpolitur, wobei man das Grund-, Deck- und
Auspolieren unterscheidet. Auf den Ballen oder die
Fläche gibt man hierbei jeweils etwas Ol. Ist der Hoch-
glanz erreicht, so wird das Ol abgenommen, „abgewie-
nert“, was mit dem sog. Wiener Kalk oder Tripel ge-
schieht. Vielfach verwendet man fertige Polierwasser,
die aus einer wifirigen Aufschlimmung von Tripel und
Ol bestehen.
Vorschrift 114. Polierwasser. 25 Spiritus, 15 Was-
ser, 2 Ather oder Lósungsmittel E 18, 1 Olivenól, !4 Lavendelól,
1 Tripel.
An Stelle des Sprit-Porenfüllers kann auch eine Mi-
schung von Trockenfarbe und Nitrolack treten. Zum
Olen des Holzes lift sich auch helles Paraffinël ver-
wenden. Dieser komplizierte Arbeitsgang wird verein-
facht. durch. das sog. amerikanische Polier-
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