Magnesiumfluat oder eine Mischung desselben mit
Zinkfluat und Kieselflußsäure. Die Verdünnung richtet
sich nach der Porigkeit des Putzes. Überfluatieren ist
streng zu vermeiden, da sonst die Oberfläche glasig wird
und Anstriche schlecht haften. Zur Isolierung gegen
Rauch- und Wasserflecken verwendet man außer den
genannten auch Aluminiumfluat in einer Verdünnung
von 5—10° Bé. Die Fluate fallen unter das Giftgesetz
vom 11. Januar 1938.
Die Zahl der Handelsfluate ist ungeheuer grof. Sie
sind meist mit Phantasienamen belegt. Wir nennen
außer den obigen: Cirine-Isolierpulver (Salz), Fluralsil
(fest und flüssig), Fluat-Grünau, Domosilin, Grundisol,
Kronogenfluat, Laosin, Lithurin (Kefllers Fluate), Luci-
din-Konservat, Mm-Fluat, Nobelineum, Parimur (flüs-
sig und Kristalle). Purigofluat, Putz-Murolineum (stark
sauer) Tutorol. Einzelne dieser Präparate enthalten
auch. noch Phosphor- oder Oxalsäure, die mit dem Atz-
kalk ebenfalls unlösliche Salze bilden.
Prosulfat (Bleifluat) ergibt besonders bei Zement-
putzen sehr rauchgasfeste Isolierschichten.
b) Verkieselung (Silikatisolierung). Man führt
eine solche mit Wasserglas allein aus, wodurch sich kie-
selsaurer Kalk bildet. Die Lauge des Wasserglases bleibt
aber in der Schicht und muß durch Absäuern unschäd-
lich gemacht werden. Das geschieht mit Salz- oder
Schwefelsäure. Das Fluatverfahren ist daher entschieden
vorzuziehen.
c) Wasserabweisende Isolierung. Diese
ist im Grund dieselbe wie oben beim Bautenschutz be-
schrieben, nur daß die Schichten hier einen für nach-
folgenden Anstrich geeigneten Grund ergeben müssen.
Hat man die Auswahl der Isoliermittel selbst in der
Hand, so wird man allerdings von Bitumenlösungen
und Bitumenemulsionen möglichst absehen. Hat man
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