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weniger starke alkalische (basische) Reaktion, so z. B.
viele Pflanzenleime, Kaseinlósungen, Emulsionsbinde-
mittel. Wenn auch diese Wirkung im allgemeinen nicht
stark ist, empfiehlt es sich doch, bei Verwendung solcher
Bindemittel kalkechte Farben zu bevorzugen oder we-
nigstens die Farben auf ihre Laugenechtheit zu prüfen.
Das geschieht durch Anrühren mit dem betreffenden
Bindemittel, bei dem alkalische Reaktion (s. S. 22) fest-
gestellt ist, und Stehenlassen in verschlossenem Gefäß.
Nach drei Tagen darf die Farbe nicht verändert sein.
Die Kalkechtheitsprobe allein ist für die Laugenechtheit
nicht immer maßgebend.
10. Löseechtheiten. Viele Farben, und zwar fast aus-
nahmslos Teerfarben, sind in den Bindemitteln löslich.
Diese Löslichkeit kann sich im Anstrich unangenehm
äußern (Bluten, Durchschlagen, Durchwachsen). Außer-
dem kann sie zur Bildung von Ausblühungen Anlaß
geben. In Frage kommen in erster Linie:
a) Wasserechtheit. Aufter bei Zinkgelb kommt
sie nur im Reich der Teerfarben vor, und zwar nennt
der Maler alle lóslichen Teerfarben ,,Anilin“farben. Man
prüft durch Zugabe von heifiem Wasser zur Farbe und
Stehenlassen über Nacht. Es darf hierbei nichts in Lô-
sung gehen. (Kein gefärbter Rand auf weißem Flief-
papier.) Wässerig angeriebene Farben werden aufgestri-
chen und nach dem Trocken mit weißer Wasserfarbe
überstrichen, wobei die untere Farbe nicht durchschlagen
darf.
Die Wasserlôslichkeit von Farbunterlagen (Substra-
ten), die ungefärbt sind, kann man auf diesem Wege
nicht prüfen. Man überlasse das dem Chemiker. Sie kann
im Außenanstrich bedenklich werden. So ergeben z. B.
lenzinhaltige Farben durch die Lôslichkeit des Gipses bei
Bewitterung weiße Ausblühung.
b) Spritechtheit. Sie kommt in Frage beim Ar-
beiten mit Spritdecklacken (Glasuren, Stoffmalfarben)
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