sowie beim Überlackieren von Leim- und anderen De-
korationsfarben mit Spirituslack. Man prüft, ob sich die
Farbe in Spiritus löst, und stellt zweckmäßig das Gefäß,
in dem man die Prüfung vornimmt, in heißes Wasser.
Oder man rührt die Farbe mit Leim an, läßt trocknen
und überstreicht mit Spritlack. Dann darf kein farbiger
Auslauf entstehen. Farben, die sich in Sprit lösen, sind
stets Teerfarben. Aber die Probe kann nicht zum Nach-
weis von Teerfarben dienen, wie so oft behauptet wird.
Denn es gibt sehr viele Teerfarben, die sich nicht in
Wasser und nicht in Sprit lösen.
c) Zaponechtheit. Bei vielen Farben fällt die
Spritechtheit mit der Zaponechtheit zusammen. Viel-
fach ist dem aber auch nicht so. Unter Zaponechtheit
versteht man die Echtheit gegen Nitrozelluloselacke und
deren Lösungs- und Verdünnungsmittel (Essigäther,
Birnäther, Azeton, auch zuweilen Benzin, Benzol und
viele andere). Da man nicht gegen alle diese Flüssigkeiten
prüfen kann, verwendet man am besten den Zaponlack,
den man zu gebrauchen gedenkt, und macht mit diesem
die bei b beschriebene Überstreichprobe. Denn in den
meisten Fällen handelt es sich darum, festzustellen, ob
ein Anstrich nicht in eine Zaponüberlackierung durch-
schlägt.
d) Olechtheit. Viele Teerfarben, und zwar son-
derlich eine Reihe von sehr gut lichtechten, sind in fet-
ten Olen und in Ol- und Lackverdünnungsmitteln ein
wenig bis stark lóslich. Aber es gibt auch eine Reihe sehr
feinkórniger Erd- und Mineralfarben, die, allerdings
nicht aus chemischen, sondern aus physikalischen Grün-
den in Ol gehen. Sie können beim Übermalen gefährlich
werden, was insbesondere die Kunstmalerei mißlich emp-
findet. Man prüft stets mit der Überstreichprobe, indem
man die Farbe in Ol- oder Lackanreibung aufstreicht
und nach dem oberflächlichen Trocknen weiße Olfarbe
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