Full text: Die Bibliotheken der deutschen technischen Hochschulen

   
  
  
  
  
    
Die Bibliotheken der Schulen, die bis zur Mitte des vorigen Jahrhun- 
derts begründet wurden, waren Studienbibliotheken mit beschränkten 
Zielen. In dem Maße aber, wie sich diese Unterrichtsanstalten, dem Auf- 
stiege der Technik folgend, zu Lehr- und Pflegestätten der Wissenschaften 
entwickelten ?!), mußten ihre Bibliotheken eine wachsende Zahl von 
Wissenschaftsfächern pflegen, um die literarischen Bedürfnisse der An- 
gehörigen der Schule befriedigen zu können. Dazu kam, daß seit der Mitte 
des vorigen Jahrhunderts zahlreiche theoretische, auf die wissenschaftliche 
Erkenntnis der Technik gerichtete Schriften erschienen. Beide Umstände 
haben dazu geführt, daß sich die Bibliotheken der Technischen Hoch- 
schulen zu wissenschaftlichen Bibliotheken mehr allgemeinen Charakters 
umbildeten. 
2. Gleichstellung mit den Universitütsbibliotheken 
Die neueste Geschichte der Bibliotheken der reichsdeutschen Techni- 
schen Hochschulen?) wird gekennzeichnet durch ihr Streben nach Gleich- 
stellung mit den Universititsbibliotheken 3), eine Folge der von den 
Technischen Hochschulen nach langen Kämpfen erreichten Anerkennung 
ihrer Ebenbürtigkeit mit den Universitäten. Sie zeigt sich in einer großen 
Zahl die Bibliotheken fördernder Maßnahmen *). Als in Bayern 1905 
die Zulassung zum höheren Bibliotheksdienst neu geordnet und 1911 die 
Erhebung von Bibliotheksgebühren eingeführt wurde, machte man keinen 
Unterschied zwischen den Universitätsbibliotheken und der Bibliothek 
der Technischen Hochschule in München?). Baden regelte die obere 
Verwaltung seiner drei Hochschulbibliotheken (der Universitätsbiblio- 
theken Heidelberg und Freiburg und der Bibliothek der Technischen 
Hochschule Karlsruhe) in völlig gleicher Weise5). Eine Dibliotheks- 
gebühr wird seit dem Sommersemester 1914 von jedem Studierenden 
und Hörer der badischen Hochschulen erhoben*). Als Dayern?) und 
Württemberg?) im Jahre 1911 Verordnungen über die Abgabe und 
1) Egon Zôller, Die Universitäten u. Techn. Hochschulen. Berlin 1891r. S. 45 ff. 
2) Die neuere Entwicklung der Bibliotheken der Technischen Hochschulen Öster- 
reichs weist das gleiche Streben auf, dem die Regierung dadurch Rechnung trug, daß sie 
die für die Universitätsbibliotheken getroffenen Bestimmungen über die Entlehnung der 
Bücher nach dem Auslande und die Anordnungen über die Behandlung der Dubletten auf 
die Bibliotheken der Technischen Hochschulen ausdehnte. Vgl. W. Jähnl, Vorschriften für 
die Techn” Hochschulen Österreichs. Wien 1916. S. 386—399. 
3) Friedrich List, Von der hessischen. Hochschulbibliothek und der Stellung 
der deutschen Hochschulbibliotheken überhaupt. In: Archiv f. Bibliographie, Buch- und 
Bibliothekswesen. 1 (1926) S. 151—157. 
4) Über die Anstellung wissenschaftlicher Biblothekare vgl. unter IILr. 
5 Ministerialbl. f. Kirchen- und Schulangelegenheiten im Konigr. Bayern. 1905. 
S. 159—167 — Zentralbl. f. Bibliotheksw. 22 (1905) S. 318—323. 
8) Jahrbuch der dt. Bibliotheken. ro (1912) S. 166—169. 
7, Zentralbl. f. Bibhotheksw. 31: (1914) S. 35. 
3) Gesetz- u. Verordnungsbl. f. d. Konigr. Bayern. ı911. Nr. 5 S. 21—23 == 
Zentralbl. f. Bibliotheksw. 28 (1911) S. 125—127. 
9) Zentralbl. f. Bibliotheksw. 29 (19:2) S. 108 f. 
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