Full text: Die Bibliotheken der deutschen technischen Hochschulen

       
   
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
   
    
     
Beirats ernannt!). Eine wesentliche Verstärkung der Bibliotheksfonds, 
ihre Loslösung aus den allgemeinen Lehrmittelfonds, die Bewilligung 
mehrerer außerordentlicher Beträge, die Einbeziehung der höheren 
und mittleren Bibliotheksbeamten in die Besoldungsgemeinschaft der 
gleichartigen Beamten der übrigen staatlichen Bibliotheken waren die 
ersten sichtbaren Folgen dieser Maßnahmen. Unter der Obhut des Bei- 
rats für Bibliotheksangelegenheiten fühlen sich die Bibliotheken der 
Technischen Hochschulen wohl geborgen; sie sind überzeugt, daß ihnen 
eine weitere günstige Entwicklung beschieden sein wird. Auf einen Be- 
richt des Vorsitzenden des Beirats sind mit Wirkung vom 1. Januar 1928 
die Vorschriften für die Teilnahme am Preußischen Gesamt- 
katalogund den Berliner Titeldrucken auf die Bibliotheken 
der preußischen Technischen Hochschulen Aachen, Breslau, Charlotten- 
burg und Hannover ausgedehnt worden ?). Ihre Neuerwerbungen werden 
seitdem in das zwei- bis dreimal wöchentlich erscheinende Verzeichnis 
der von der Preußischen Staatsbibliothek und den preußischen Universi- 
tätsbibliotheken erworbenen Druckschriften, die „Berliner Titeldrucke", 
aufgenommen. Damit ist ein Wunsch erfüllt worden, den der Verein 
Deutscher Ingenieure dem preußischen Kultusministerium schon am 
21. März 1921 als dringend bezeichnet hatte. Die Hochschulbibliotheken 
erhalten nun für alle Neuerwerbungen?) gedruckte Katalogzettel, ihre 
Bestände werden weiteren Kreisen bekannt. Nicht minder wichtig ist 
ihre Angliederung an den Gesamtkatalog der preußischen Bibliotheken, das 
größte Katalogunternehmen der Welt, für dessen Drucklegung jetzt die 
letzten Vorbereitungen getroffen werden. Der Anschluß an beide Unter- 
nehmungen bedeutet einen entscheidenden Schritt auf dem Wege zur 
völligen Gleichstellung der Bibliotheken der Technischen Hochschulen mit 
den Universitätsbibliotheken. Was die ihnen auferlegte Arbeit betrifft, 
brauchen die Hochschulbibliotheken nicht mehr über Zurücksetzung zu 
klagen. Sie haben aber die erhebliche Mehrbelastung gern auf sich 
genommen in der Hoffnung, daß nun auch der Tag nicht fern sein. 
möge, an dem man ihnen das zur Durchführung der neuen Aufgaben er- 
forderliche Personal bewilligt. 
1) Seit dem ı. April 1927 sind auch die Lehrkórper der Technischen Hochschulen 
durch einen Professor im Beirat für Bibliotheksangelegenheiten vertreten. 
?) Erlaf? vom 29. Dez. 1927. Vgl. Zentralbl. f. Bibliotheksw. 45 (1926) April-Heft. 
3) Bis Ende 1927 enthielten die Berliner Titeldrucke nur die Titel der aus der neu 
erschienenen Literatur (seit 1892 von der Staatsbibliothek, seit 1898 von den Universitäts- 
bibliotheken) erworbenen Druckschriften. Seit dem ı. Januar 1928 werden sämtliche "Litel 
der Neuerwerbungen der beteiligten Bibliotheken, soweit sie im Gesamtkatalog noch nicht 
vorhanden sind, gedruckt.
	        
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