Full text: Zur Geschichte der Musikabteilung der Staatsbibliothek

Meine Damen und Herren! 
Es war ein schöner Gedanke von Exzellenz von Harnack, durch Vor- 
träge allgemeines Verständnis für das Wesen und den Wert der einzelnen 
Abteilungen erschließen zu lassen, um dadurch eine größere innere Ver- 
bundenheit der Beamten mit dem Institut zu erzielen, die ohne Kennt- 
nis und Wertschätzung des zu verwaltenden Gutes schwer denkbar ist. 
Lassen Sie mich diesen Plan wieder aufnehmen und heute über die 
Musikabteilung reden, die eins der wertvollsten Glieder unserer Biblio- 
thek, wenn nicht gar das wertvollste, darstellt. Es ist schon mancherlei 
von meinem Amtsvorgänger über diese Sammlung gesagt und geschrieben 
worden. Aber doch lassen sich für eine Betrachtung vielleicht noch 
einige neue Gesichtspunkte herausstellen. Die Musikabteilung ist ein 
relativ junges Institut; etwa 87 Jahre sind seit der ersten Anstellung 
eines Kustos im Jahre 1842 vergangen. Ihre Gründung steht im engsten 
Zusammenhange mit den Zelterschen Bestrebungen zur Errichtung 
einer höheren musikalischen Bildungsanstalt, eines akademischen Insti- 
tuts für Kirchenmusik, die 1819 glückte. Die Musikabteilung sollte die 
literarischen Bildungsmöglichkeiten schaffen, da der für das Institut von 
Zelter angekaufte Teil der Forkel-Bibliothek nicht ausreichte. Von 
nicht unwesentlicher Bedeutung für den Plan war die Denkschrift be- 
treffs Gründung eines „Archivs der musikalischen Kunst‘, mit der der 
Rigenser Privatgelehrte Georg Pölchau am 25. Januar 1823 auf An- 
suchen des Oberbibliothekars der K. B. Hofrat Wilken hervortrat. Er 
weist darauf hin, daß die Tonkunst auch ihre Rafael, Dürer, Canova 
und Thorwaldsen habe, daß die Autographe großer Meister ein un- 
schätzbares Nationalerbgut darstellen, und daß kein Zweig der Literatur 
seltener vollständig anzutreffen sei als die Musik. Er erinnert an das 
Schicksal berühmter Fachbibliotheken wie die von Schulpforta, die um 
1800 als Makulatur an Trödler verkauft wurde, erinnert an die Ver- 
gänglichkeit musikalischer Privatbibliotheken wie die eines Brossard, 
eines Forkel, und läßt den Gedanken durchblicken, daß es Pflicht des 
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