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Erster Hauptabschnitt: Schriftwesen. Zweites Kapitel: Formen der Schriftwerke. 23
Beim Papyrus hatte man in dem Fasernlauf eine gewisse Stütze, um geradlinig
zu schreiben; gleichwohl hat man sich auch hier schon gewóhnt, mit einer Bleischeibe
Linien zu ziehen. Bei den Pergamentbláttern pflegte man mit einem zirkelähnlichen
Instrument (circinus, punctorium, puncteysen) am äuBersten Blattrande die Entfernung
der einzelnen Linien durch Stiche zu markieren und dann mit trockenem Griffel die
Striche einzudrücken, so daB sie auf der Rückseite erhóht zum Vorschein kamen. Solche
Liniierung zeigen schon die àltesten Handschriften aus dem 5. und 6. Jahrhundert.
Bei weitem ungewóhnlicher war das Liniieren der Pergamentblátter, die für Urkunden
in Verwendung kamen.!) Diese Liniiermethode dauert das ganze Mittelalter hindurch,
aber wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem Aufkommen des Papiers beginnt die
Bleistift- und Tintenliniierung, erstere schon im 12., letztere im 13. Jahrhundert in
Pergamenthandschriften sicher nachweisbar. Aufer den Schriftlinien werden noch eine
oder mehrere Randlinien gezogen, die einerseits die Schriftzeile begrenzen, anderseits
das Spatium für Rubriken, Ziffern, Initialen oder Kapitelanfánge andeuten. Bei Ko-
lumnenschreibung werden auch in der Mitte der Seite diese Abgrenzungslinien ange-
bracht und die Schriftzeilen regelmäßig nur innerhalb dieser Grenzen gezogen, Das
Linienschema und die Art der Linienführung sind gleichfalls bei Handschriftenbe-
schreibungen zu berücksichtigen. Das Instrument, mit dem liniiert wird, heiBt gewôhn-
lich regula, daneben kommen vor: linula, norma, canon, praeductale.
Das frühere Mittelalter kennt keine Foliierung, geschweige denn eine Paginierung
in unserem Sinne, dagegen ist eine Zählung und Bezeichnung der Lagen sehr gebräuch-
lich, und ihr Vorkommen darf bei Handschriftbeschreibungen nicht übergangen werden.
Die Zählung geschieht mittels der römischen (später arabischen) Zahlzeichen oder
mittels des Alphabets A, B, C . . . in dieser oder Minuskel- oder griechischer Schrift,
mit oder ohne vorgesetztes Q(uaternio) oder S(externio).?) Man nennt diese Zeichen
Kustoden.
Eine zweite Art, den Zusammenhang der Lagen herzustellen, bilden die Rekla-
manten, die Anbringung des ersten Wortes der neuen Lage unter der letzten Zeile der
vorhergehenden Lage; man kennt hierfür keine älteren Beispiele als aus dem 11. Jahr-
hundert. Beide Eigentümlichkeiten sind. aber oft von entscheidender Wichtigkeit für
die Feststellung, ob eine Handschrift noch in ihrer ursprünglichen Anlage auf uns ge-
kommen ist, ob sie Lücken aufweist, schlecht gebunden oder auseinandergerissen
wurde.3) Als dann später die Folienzählung aufkam, oft von jüngeren Händen in ältere
Handschriften nachgetragen, wurde die Ziffer bald auf der Vorderseite des Blattes ange-
bracht, galt aber auch für die Rückseite, oder auf der linken Hälfte des aufgeschlagenen
Buches, so daß sie Rückseite des einen und Vorderseite des folgenden Blattes bezeichnet.
Ist auf alle diese Besonderheiten bei der Handschriftenbeschreibung zu achten, so wird
man sich beim Zitieren der alten Foliierungen nur bedienen, wenn sie korrekt durch-
geführt sind, sonst aber die Handschrift neuerdings am rechten oberen Rande des
Vorderblattes (mit Bleistift) signieren; die einfachste Zitierung der Blätter geschieht
in der Form: Fol. 1 r(ecto), Fol. 1 v(erso) oder noch kürzer f. 1, f. 1'.
Kónnen wir bezüglich gewisser Schreibutensilien, wie des Griffels (stilus, graphi-
m), der bei Wachstafeln benutzt wurde, des Schreibrohres (calamus, canna), der mit
dem Sehreibmesser (scripturale) geschnittenen Feder (penna), dem Beháltnis für Federn
(calamarium, spáter penale), uns hier mit der Anführung der Namen begnügen, weil
1) Vgl. BRzssLAv, Urkundenlehre I, 896.
y = Über weitere Varianten der Zählung und Bezeichnung vgl. WATTENBACH, Schriftwesen,
179/1
3) Ein deutliches Beispiel von der Wichtigkeit der Kustoden und Reklamanten bei Rekon-
struktion verbundener Hss. habe ich bei den Brünn-Iglauer Codices Gelnhausens nachgewiesen ;
vgl. Z. f. d. Gesch. Mährens u. Schlesiens VII, 18.